Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeitgeberkonkurs
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Literatur

  AMMANN MARTIN, Eine Insolvenzentschädigung für den Arbeitnehmer?, SZS 1980, S. 212 ff. AMONN KURT, Vom Wildwuchs der Konkursprivilegien, in: Beiträge zum SchKG, Banken- und... weiterlesen

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AHV / Berufliche Vorsorge

Forderungsanmeldung durch Versicherer Die für die Gemeinschuldnerin zuständige Ausgleichskasse (AK) meldet im Konkursverfahren in der Regel zur Kollokation an: Als unbedingte Forderung: Die bei Konkurseröffnung... weiterlesen

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Arbeitszeugnis

Die Arbeitnehmer haben auch gegenüber der in Konkurs geratenen Arbeitgeberin Anspruch auf Ausstellung von: Arbeitsbestätigung Arbeitszeugnis. Da die Konkursverwaltung ist zur Ausstellung berechtigt, aber nicht... weiterlesen

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Lohnausweis

In der Regel müssen die Arbeitnehmer für die pro temporis bei der Konkursitin erhaltenen Löhne der Steuerbehörde einen Lohnausweis einreichen. Meistens fällt die Pendenz vor... weiterlesen

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Fazit

Die Notwendigkeit des besonderen Schutzes des Arbeitgebers und seiner Lohnforderungen im Konkurs des Arbeitgebers ist unbestritten. Der Schutz des betroffenen Arbeitnehmers durch den Anspruch auf... weiterlesen

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Forderungsanmeldung

Bruttoanmeldung Stichtag Verzugszinsen Kündigungslohn Ueberzeit/Ueberstunden Kompensation während Freistellung Kompensation und Stellensuche Kompensationsrangfolge mit Ferienguthaben Umwandlung in Geldforderung Lohnbestandteile Ferienansprüche Kompensation während Freistellung Kompensation und Stellensuche... weiterlesen

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Lohnforderung

Bruttolohn Insolvenzentschädigung Bevorschussung Subrogation Weiterführende Informationen Insolvenzentschädigung | insolvenzentschaedigung.ch Arbeitslosenentschädigung Bevorschussung Subrogation Weiterführende Informationen Arbeitslosenentschädigung | arbeitslosenentschaedigung.ch... weiterlesen

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Konkursprivileg

Konkursprivileg zG subalterner Arbeitnehmer Der Wille des Gesetzgebers war es, dass die subalternen Arbeitnehmer durch ein Konkursprivileg (1. Konkursklasse) gegenüber anderen Gläubigern bessergestellt sind, und... weiterlesen

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Spesen

Pauschalspesen Pauschalspesen gelten als Lohnbestandteil Besteht zusätzlich eine Anspruch auf effektive Spesen, wird dadurch die Lohnbestandteilsqualität der Pauschalspesen noch gestärkt. Es sind die Sozialabgaben abzuführen... weiterlesen

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Fringe Benefits

Fringe Benefits Im Falle des Nichteintritts der Konkursverwaltung in den Arbeitsvertrag (SchKG 211) ist zu prüfen, ob und inwieweit, der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Geldersatzforderung... weiterlesen

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Ferienanspruch

Üblicherweise werden die Arbeitnehmer kurz nach KE darüber informiert, dass die Konkursverwaltung nicht in die Arbeitsverträge eintrete (SchKG 211) sie daher (abgesehen von Ausnahmen) sofort... weiterlesen

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Familienausgleichskassen

Kinder- und Ausbildungszulagen Die Familienausgleichskassen bezahlen die Kinder- und Ausbildungszulagen in der Regel ab Konkurseröffnung direkt an die Arbeitnehmer bzw. die berechtigter BezügerInnen aus.... weiterlesen

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Kollokationsplan

Die Kollokationskriterien sind klar: Bestand Höhe Rang Lohnprivileg (Konkursprivileg; SchKG 219) Subordinationsverhältnis? Pfandrecht/kfm Retentionsrecht Arbeitsprozess vor KE Prozesseinstellung (SchKG 207) Gläubigerentscheid (KVo 63) Weiterführende Informationen... weiterlesen

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Forderungsbereinigung

Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der Forderungsprüfung (Forderungserwahrung) können sich Bereinigungsmöglichkeiten ergeben. Die Konkursverwaltung gibt dem Gläubiger Gelegenheit, seine Forderungseingabe anzupassen oder Belege zum... weiterlesen

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Forderungserwahrung

Die Konkursverwaltung hat zu prüfen, ob, in welcher Höhe und ich welchem Rang eine (Arbeitnehmer-)Forderung im Kollokationsplan zugelassen werden kann und am dereinstigen Liquidationserlös teilnehmen... weiterlesen