Ziele
Herausgabe eines Vermögenswertes, der sich im Zeitpunkt der Konkurseröffnung im Gewahrsam des Gemeinschuldners befand, an den Berechtigten Bereinigung des Massaumfang als Verwertungsgrundlage Literatur BÜRGI URS,... weiterlesen
Herausgabe eines Vermögenswertes, der sich im Zeitpunkt der Konkurseröffnung im Gewahrsam des Gemeinschuldners befand, an den Berechtigten Bereinigung des Massaumfang als Verwertungsgrundlage Literatur BÜRGI URS,... weiterlesen
Die Aussonderungsmotive sind: Eigentumsansprecher Erhalt des Vermögenswertes aus der Masse Der Eigentumsansprecher will durch die Aussonderung seinen Vermögenswert aus der Konkursmasse zurückerhalten Konkursmasse Herausgabe des... weiterlesen
Der Aussonderung kommt massa-schmälernde bzw. massa-bereinigend Funktion zu: Grundsatz Trotz Wahrung der Gläubigerrechte auf Verwertung aller dem Konkursiten zustehenden Vermögenswerte sind berechtigte Eigentumsansprachen zu berücksichtigen... weiterlesen
Aussonderungsanlässe sind überall da anzutreffen, wo der Gemeinschuldner etwas geleast, gemietet, gepachtet, gestohlen Eigentumsrecht Eigentum des Drittansprechers an der Sache resp. Herausgabeanspruch des Dritten Eigentumsvorbehalt... weiterlesen
Einleitung Die Abgrenzung der beiden Verfahren, d.h. von Aussonderung und Admassierung, beschlägt nebst des Gewahrsams folgende Aspekte: Ambivalenz Fokus der Instrumente Ziele Rechtswege... weiterlesen
Für die Verfügung über die Aussonderungsansprüche ist zuständig: Grundsatz Konkursverwaltung Ferner unter Vorbehalt: Rechte der Gläubigerversammlung (ordentliches Verfahren) oder Rechte aus Zirkularbeschluss (summarisches Verfahren) Rechte... weiterlesen
Einleitung Der Gewahrsam der Konkursverwaltung ist eine eine Grundvoraussetzung für ein Aussonderungsverfahren: Verfahrens-entscheidender Gewahrsam Gewahrsams-Definition Gewahrsam bei einem Dritten Gewahrsam bei einem Vierten Beschlagsrechte Gewahrsams-Gegenstände... weiterlesen
Die Aussonderung zielt auf die Finalisierung der verwertbaren Aktivmasse. Kann im Vorverfahren die Berechtigung des Dritten am Massagegenstand zum Vorneherein als bewiesen betrachtet werden oder... weiterlesen
Kurzdefinition Hinzuziehen von Gemeinschuldnereigentum aus dem Besitz Dritter Langdefinition Die Admassierung beinhaltet die Aufforderung der Konkursverwaltung an den Dritten, der einen Vermögensgegenstand des Konkursiten im... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 242 Abs. 3 KOV 45 ff. Pendant im Betreibungsrecht Das analoge Instrument im Betreibungsrecht die weitere Pfändung. Gesetzestext Art. 242 SchKG B.... weiterlesen
Widerspruchsverfahren = Betreibungs-Teilverfahren zur rechtlichen Geltendmachung von Drittansprüchen (Drittzugehörigkeit einer Sache oder Forderung) Weiterführende Informationen Widerspruchsverfahren Drittbetroffener Admassierung = Vindizierung von Gegenständen im Drittgewahrsam, die... weiterlesen
Die Rechtsnatur der Admassierungsklage ist umstritten: Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf das materielle Recht Ein Teil der Lehre nimmt an, dass die Rechtsnatur so sei,... weiterlesen
Hinzuziehung eines dem Konkursiten gehörenden Gegenstandes im Gewahrsam eines Dritten zur Konkursmasse (Attraktion eines Gegenstandes zur Konkursmasse) Gleiches gilt für die Admassierung eines Gegenstandes im... weiterlesen
Mehrung der Konkursmasse Erhöhung der Konkursdividende für die Konkursgläubiger Fortsetzung des Konkursverfahrens zur Verwertungsreife Weiterführende Informationen Konkurs... weiterlesen
Der Admassierung kommt massa-bildende bzw. massa-ergänzende Funktion zu: Grundsatz Wahrung der Gläubigerrechte auf Verwertung aller dem Konkursiten zustehenden Vermögenswerte Opportunitätsvorbehalt Manchmal sind in Konkursverfahren Mittel... weiterlesen
Die Admassierung gehört zu den täglichen Aufgaben der Konkursverwaltung. Die Konkursverwaltung hat grundsätzlich alle ihr durch die „Bücher“ des Gemeinschuldners (Buchhaltung, Bankbelege usw.), durch andere... weiterlesen
Kommentare, Lehrbücher und Handbücher ALTENBURGER PETER R. / CALDERAN MASSIMO / LEDERER WERNER, Schweizerisches Umstrukturierungsrecht, Zürich 2004 AMSTUTZ MARC / MABILLARD RAMON, Fusionsgesetz (FusG), Basel... weiterlesen
Checklisten als PDF zum Download (PDF, 44 KB) Checkliste Fusions-Agenda Agenda einer Unternehmensfusion Letter of intent (LOI) (Zwischen-)Bilanz Due diligence Bewertung Fusionsvertrag Fusionsbericht Prüfungsbericht Einsichtsrecht... weiterlesen
Die Fusion von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz mit solchen mit Sitz im Ausland (sog. „grenzüberschreitende Fusion“ oder „Emigrationsfusion“) wird durch IPRG 163a ff.... weiterlesen
Nicht fusionsfähig sind: Einzelunternehmen (Einzelfirma) Einzelfirma Einzelunternehmen steht offen: Die Vermögensübertragung Die Übernahme eines Geschäftes oder Vermögens nach OR 181 Einfache Gesellschaften Grund: Mangels Handelsregistereintrags... weiterlesen