Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Grenzüberschreitendes Insol...
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Anerkennung

Die Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets ist Grundvoraussetzung dafür, dass in der Schweiz ein Hilfskonkursverfahren durchgeführt und ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die ausländische Konkursverwaltung ausgehändigt werden... weiterlesen

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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Privilegierte Gläubiger

Im Hilfskonkursverfahren werden im Kollokationsplan privilegierte (bevorrechtigte) Gläubiger aufgenommen. Privilegierte Gläubiger sind (IPRG 172 Abs. 2): Pfandversicherte Gläubiger (SchKG 219 Abs. 1 – 3) Privilegierte... weiterlesen

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Hilfskonkursmasse

Die Hilfskonkursmasse ist die Konkursmasse des Hilfskonkursverfahrens und setzt sich zusammen aus sämtlichen in der Schweiz gelegenen Vermögenswerten (Aktiven) des Gemeinschuldners: Grundstücke Bewegliche Sachen Wertschriften,... weiterlesen

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Überschuss

Melden sich auf den Schuldenruf hin privilegierte Gläubiger, welche in der Folge in den Kollokationsplan des Hilfskonkursverfahrens aufgenommen werden und resultiert nach Vollbefriedigung dieser Gläubiger... weiterlesen

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Hilfskonkurs-Verzicht

Melden sich auf den Schuldenruf hin keine privilegierten Gläubiger, so kann auf Antrag der ausländischen Konkursverwaltung auf ein Hilfskonkursverfahren verzichtet und der ausländischen Konkursverwaltung das... weiterlesen

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Territorialitätsprinzip

Die Rechtsordnungen eines Staates, wie auch die Entscheidungen von Gerichten und Behörden eines Staates, entfalten ihre Rechtswirkungen grundsätzlich nur auf dem eigenen Staatsterritorium. Sieht ein... weiterlesen

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Ausländisches Konkursdekret

Das Ausländische Konkursdekret ist die Entscheidung eines ausländischen Gerichtes oder einer ausländischen Behörde, womit nach dem ausländischen Konkursrecht über einen Gemeinschuldner der Konkurs eröffnet wird.... weiterlesen

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Hauptkonkursverfahren

Das Hauptkonkursverfahren ist das im Ausland eröffnete hauptsächliche Konkursverfahren über den Gemeinschuldner und wird von der ausländischen Konkursverwaltung geführt. Die Zuständigkeit, die Organisation und das... weiterlesen

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Ausländische Konkursverwaltung

Die ausländische Konkursverwaltung ist die ausländische Behörde, welche gemäss der lex fori concursus, namentlich dem ausländischen formellen Konkursrecht für die Durchführung des (ausländischen) Hauptkonkurses zuständig... weiterlesen

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Hilfskonkursverfahren

Das Hilfskonkursverfahren (früher in Lehre und Praxis – in Ermangelung eines gesetzlich definierten Begriffes – auch: Sekundärverfahren, Minikonkursverfahren oder IPRG-Konkursverfahren genannt) kommt zur Anwendung, wenn... weiterlesen

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Begriff

Internationales Konkursrecht  =  Rechtsordnung zur Koordination ausländischer Konkursrechte bezüglich in der Schweiz gelegener Vermögenswerte ausländischer Gemeinschuldner, zum Schutze bestimmter privilegierter (Schweizer) Gläubiger.... weiterlesen

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Bedeutung

Bedeutung des Schweizerischen Internationalen Konkursrechts Das Schweizerische Internationale Konkursrecht hat grosse Bedeutung für die Gläubiger eines ausländischen Konkursiten, welcher über Vermögenswerte in der Schweiz verfügt.... weiterlesen

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Abgrenzungen

Niederlassungskonkurs Konkurs am Ort der Zweigniederlassung (SchKG 50) Im Ausland wohnende Schuldner, welche in der Schweiz eine Geschäftsniederlassung (OR 935) unterhalten, können für die auf... weiterlesen

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Ziele und Motive

Die Ziele bzw. Motive sind je nach Personengruppe und deren Interessen unterschiedlich: Das vom schweizerischen Gesetzgeber anvisierte Ziel ist es, den Schutz gewisser (hauptsächlich) inländischer... weiterlesen

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Anerkennungs-Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Dekret muss im Staat, in dem es ergangen ist, vollstreckbar sein (IPRG 166... weiterlesen

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Anerkennungsverfahren

Zweck Im Verfahren um Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets wird von der zuständigen Behörde, auf entsprechenden Antrag des Antragsberechtigen (in der Regel der ausländischen Konkursverwaltung) hin... weiterlesen

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Sichernde Massnahmen

Die für die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes legitimierte Person ist auch zum Stellen des Antrags um Anordnung sichernder Massnahmen berechtigt (IPRG 168 i.V.m. IPRG 166... weiterlesen

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Entscheid und Rechtsmittel

Positiver Entscheid Sind sämtliche Anerkennungs-Voraussetzungen erfüllt, fällt das Gericht einen positiven Entscheid auf Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets. Zu den Rechtswirkungen des positiven Entscheids siehe: Rechtsfolge... weiterlesen

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Bekanntmachung

Der Entscheid über die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes wird veröffentlicht (öffentliche Bekanntmachung) und zwar (IPRG 169 Abs. 1 i.V.m. SchKG 35): im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)... weiterlesen