Meldepflicht
In den Fällen, in denen ein Finanzintermediär: einerseits weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte: im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Art.... weiterlesen
In den Fällen, in denen ein Finanzintermediär: einerseits weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte: im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Art.... weiterlesen
Ist die Vertragspartei durch den Finanzintermediär identifiziert worden, ist der Pflicht des Art. 3 GwG grundsätzlich genüge getan. Kommen jedoch während der weiteren Geschäftsbeziehung Zweifel... weiterlesen
Die Pflichten der Finanzintermediäre bei Geldwäschereiverdacht nach Art. 9 – 11 GwG sind: Meldepflicht Vermögenssperre Informationsverbot Straf- und Haftungsausschluss... weiterlesen
Zusätzlich zu den bereits genannten Sorgfaltspflichten der Art. 3 – 7 GwG (Identifizierung etc.) muss ein Finanzintermediär die in seinem Bereich notwendigen Massnahmen umsetzen, um... weiterlesen
Über die durchgeführten Transaktionen und die nach dem GwG erforderlichen Abklärungen müssen Belege erstellt werden (Art. 7 GwG), so dass fachkundige Dritte (d.h. nicht jedwede Dritte) sich... weiterlesen
Finanzintermediäre müssen zur Bekämpfung der Geldwäscherei nicht nur die Vertragspartei identifizieren, ferner gilt es, auch die vom Vertragspartner verlangte Geschäftsbeziehung zu untersuchen, d.h. zu verstehen.... weiterlesen
Grundsätzlich ist der Vertragspartner das Bezugssubjekt der GwG-Sorgfaltspflichten. Ist dieser jedoch tatsächlich nicht an den Vermögenswerten, die Gegenstand einer Finanztransaktion sind, wirtschaftlich berechtigt, so gilt... weiterlesen
Grundlegender Ansatz des GwG ist das „Know your Customer“ (KYC) – Prinzip. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das GwG einen unterstellten Finanzintermediär dazu, dass dieser: bei... weiterlesen
Die Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre nach Art. 3 – 8 GwG sind: Identifizierung der Vertragspartei Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten Erneute Identifizierung oder Feststellung Abklärungspflichten Dokumentations- und... weiterlesen
Die Pflichten der Finanzintermediäre nach dem GwG sind aufgeteilt in: Sorgfaltspflichten (Art. 3 – 8 GwG) Pflichten bei Geldwäschereiverdacht (Art. 9 – 11 GwG) Aufgrund... weiterlesen
Nichterfasster Personenkreis Wegen mangelnder Missbrauchsgefahr werden vom Geltungs- bzw. Anwendungsbereich des GwG nachfolgende Institutionen ausgenommen (vgl. Art. 2 Abs. 4 GwG): Schweizerische Nationalbank; steuerbefreite Einrichtungen... weiterlesen
Nachfolgend wird ein Überblick über den Anwendungsbereich des GwG gegeben: Räumlicher Geltungsbereich Persönlicher / Geltungsbereich Finanzintermediäre Banken- / Versicherungssektor Nichtbankensektor Räumlicher Geltungsbereich Das GwG selbst... weiterlesen
Um die Bestimmungen und Ansatzpunkte des GwG besser einordnen zu können, ist es vor Darstellung der verschiedenen Instrumente/Mittel wichtig, die vom GwG ins Visier genommene... weiterlesen
Das Geldwäschereigesetz (GwG) ist als Rahmengesetz konzipiert. Demnach enthält es generelle Vorgaben, die durch flankierende Verordnungen konkretisiert werden. Das GwG regelt die: Bekämpfung der Geldwäscherei... weiterlesen
Die Vielzahl der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung auf nationaler bzw. internationaler Ebene erfordert zunächst eine auszughafte Darstellung der wichtigsten nationalen Rechtsquellen... weiterlesen
Geldwäscherei Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) selbst enthält abseits der Bestimmung der Anwendung auf „Finanzintermediäre“ keine... weiterlesen
Die Schweiz übt nicht zuletzt wegen seines hoch entwickelten Finanzdienstleistungssystems eine ungebremste Anziehungskraft auf ausländisches Kapital aus. Grundsätzlich ist der Finanzsektor aber auch für Aktivitäten... weiterlesen
Der Vertragliche Anlagefonds (FCP) ist die spezialvertragliche Form der offenen kollektiven Kapitalanlage in der Schweiz. Überblick zum vertraglichen Anlagefonds Merkmale des vertraglichen Anlagefonds Open-End-Prinzip Kontrahierungsparteien... weiterlesen