Gesetzliche Grundlagen
» OR 253 ff.: Die Miete » VMWG 10 ff. Allgemeines In zwei Konstellationen ist eine Senkung resp. Reduktion des Mietzinses möglich: Mietzinsherabsetzung im Sinne... weiterlesen
» OR 253 ff.: Die Miete » VMWG 10 ff. Allgemeines In zwei Konstellationen ist eine Senkung resp. Reduktion des Mietzinses möglich: Mietzinsherabsetzung im Sinne... weiterlesen
Relative Kriterien Relative Anpassungsgründe für Mietzinse sind: Mehrleistungen des Vermieters (OR 269a lit. b): » Wertvermehrende Investitionen Erhöhung des Referenzzinssatzes (» aktueller Referenzzinssatz) Allgemeine Kostensteigerung... weiterlesen
Voraussetzungen Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert: Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt. Senkung des Referenzzinssatzes um... weiterlesen
Formelle Voraussetzungen (OR 269d) Vermieter müssen ein von der zuständigen kantonalen Behörde genehmigtes Formular verwenden: Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen gemäss Art.... weiterlesen
Überprüfung der Mietzinse Mietzinse werden nicht von Amtes wegen überprüft; der Mieter muss tätig werden. Erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er bei... weiterlesen
Gesetzliche Bestimmungen zur Mietzinserhöhung Obligationenrecht: OR 253b: Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen OR 257 ff.: Pflichten des Mieters OR 269 ff.: Schutz vor... weiterlesen
Mietzinserhöhung im laufenden Mietverhältnis Relative Kriterien resp. Anpassungsgründe (PDF, 36 KB) Klageformular: Mietzinserhöhungsanfechtung (PDF, 44 KB) Mietzinsherabsetzung im laufenden Mietverhältnis Musterschreiben: Mietzinssenkung (PDF, 27 KB)... weiterlesen
Relative Kriterien als Anpassungsgründe für den Mietzins: Relative Kriterien resp. Anpassungsgründe (PDF, 36 KB) Veränderung des Referenzzinssatzes Eines der relativen Anpassungskriterien für Mietzinse ist der... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage: VMWG 11 Abs. 1 Die Orts- und Quartierüblichkeit ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund. ist v.a. bei Altbauten massgebend und geht dort der Nettorenditeberechnung vor... weiterlesen
Die kostendeckende Bruttorendite ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund. findet nur bei neueren Bauten (unter 10 bis 15 Jahre) Anwendung der Vermieter von solchen Bauten darf eine... weiterlesen
Der zulässige Ertrag aus der Mietsache ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund. Der Vermieter darf auf seinem investierten Eigenkapital bloss einen Nettorenditesatz erzielen, der ein halbes Prozent... weiterlesen
Hier finden Sie folgende Informationen zu den Gründen, den Mietzins anzupassen: Zulässiger Ertrag aus der Mietsache Kostendeckende Bruttorendite Orts- und Quartiersüblichkeit Relative Kriterien... weiterlesen
Voraussetzungen Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt Senkung des Referenzzinssatzes um... weiterlesen
Formelle Voraussetzungen (OR 269d) Mitteilung auf dem amtlichen Formular Amtliches Formular auf hausverein.ch eigenhändige Unterzeichnung Begründung der Erhöhung klar und verständlich bei mehreren (relativen) Erhöhungsgründen... weiterlesen
Mietzinse werden nicht von Amtes wegen überprüft; der Mieter muss tätig werden. Erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er bei Neuvermietung den Anfangsmietzins... weiterlesen
Kumulierung relativer und absoluter Erhöhungsgründe relative Anpassungsgründe können kumuliert werden absolute Anpassungsgründe können nicht kumuliert werden (Vermieter hat sich zu entscheiden zwischen Nettorendite-, Bruttorenditeberechnung oder... weiterlesen
Zwei Prinzipien: Kostenmiete – Marktmiete Im Mietrecht gelten zwei sich widersprechende Prinzipien: Prinzip der Kostenmiete Miete soll sich gemäss den auf einer Liegenschaft anfallenden Kosten... weiterlesen
Bestimmungen gelten für Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume nichtlandwirtschaftliche Pacht für Innominatverträge, welche im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- und Geschäftsräumen regeln (z.B. Immobilienleasing) gelten... weiterlesen
Gesetzliche Bestimmungen zur Mietzinsgestaltung: OR 269 ff. VMWG In diesem Kapitel finden Sie folgende Informationen zum Thema Mietzinsgestaltung: Geltungsbereich der Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen... weiterlesen
Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist... weiterlesen