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Künstliche Intelligenz im Recht

Gesetze normieren menschliches Verhalten und nicht die Automatisierungsfolgen von „Maschinen“ Einleitung Die neuen Technologien der „künstlichen Intelligenz“ (KI) werden Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch das... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gesamteigentum
Gesamteigentum

Literatur

BESSENICH BALTHASAR, Etwas Praktisches zur Ehegattengesellschaft und zum gemeinsamen Eigentum im Allgemeinen, in: Jusletter 14. Januar 2013. BISANG RAYMOND L., Die Zwangsverwertung von Anteilen an... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gesamteigentum
Gesamteigentum

Steuern

Da Gesamthandschaften grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (vorbehalten die spez. Quasipersönlichkeit von Kollektivgesellschaften (KLG) und Kommanditgesellschaften (KMG)), sind sie keine Steuersubjekte. Diese Ausgangslage löst folgende... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gesamteigentum
Gesamteigentum

Zwangsvollstreckung in Gesamteigentum

Für Gesamthandschaften gelten wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten: Betreibung Grundsatz Gesamthandschaften sind wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit grundsätzlich nicht betreibungsfähig Der Gläubiger hat... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gesamteigentum
Gesamteigentum

Teilungsverbot

Weil der Gesetzgeber die auf persönlichem Verhältnis aufbauende Gesamthandgemeinschaft auf Dauer schützen und erhalten wollte, ist es den Mitgliedern der Gemeinschaft grundsätzlich verwehrt, die Teilung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Gesamteigentum
Gesamteigentum

Haftung in der Gesamthandschaft

Für Gesamthandschaften gelten folgende Haftungsprinzipien: Externe Haftung Haftung für Schulden der Gemeinschaft Grundsätze Gesamthandschaften können sich infolge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit weder verpflichten, noch Schulden eingehen... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Auftrag / Auftragsrecht
Auftrag / Auftragsrecht

Sorgfaltsmassstab

Grundsätzliche Umstände werden beim Sorgfaltsmassstab berücksichtigt: Haftungsmildernd: Die menschliche Fehlbarkeit + die Unvollkommenheit der Wissenschaft vgl. BGE 105 II 284 Haftungsverschärfend: Keine Beschränkung der Sorgfaltspflicht... weiterlesen