Tiere im Ehegüterrecht und Erbrecht
Bei der verbreiteten Haustierhaltung stellt sich stets auch die Frage, wie nach dem Tod eines Tierhalters mit dessen Tieren umzugehen ist und was der Tierhalter... weiterlesen
Bei der verbreiteten Haustierhaltung stellt sich stets auch die Frage, wie nach dem Tod eines Tierhalters mit dessen Tieren umzugehen ist und was der Tierhalter... weiterlesen
Freispruch Sachverhalt Einem in Zürich wohnhaften Italiener wurde im September 2017 während eines Rasthalts in einer Bar in der süditalienischen Provinz Potenza sein vor zwei... weiterlesen
Laut heutigem Bundesgerichtsentscheid darf die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Frankreich Informationen über die Identität der mutmasslich in Frankreich steuerpflichtigen UBS-Kunden erteilen. Bei dem von Frankreich gestützt... weiterlesen
Nobel Peter: Schweizerisches Finanzmarktrecht Bern 2019 4., vollständig überarbeitete Auflage 1691 Seiten Stämpfli Verlag AG CHF 478.00 ISBN 978-3-7272-1031-0 Buchart Buch (Gebunden) Lehrbuch aus der... weiterlesen
OR 718a + OR 718b / Bestätigung der Rechtsprechung Im strittigen Fall BGer 4A_645/2017 war die Gültigkeit von Rechtsgeschäften bei Interessenkonflikten strittig. Dabei stellte das... weiterlesen
SchKG 17, SchKG 285 ff., ZGB 566 Abs. 1 Die Beschwerdeführer haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Ausschlagung des Nachlasses führt rückwirkend (ex tunc) zum Verlust... weiterlesen
OR 267, OR 271, OR 273, OR 846, OR 266o Die Kündigung von Genossenschaftswohnungen gibt immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Vermieter (Genossenschaft) und Mieter... weiterlesen
Gesetze normieren menschliches Verhalten und nicht die Automatisierungsfolgen von „Maschinen“ Einleitung Die neuen Technologien der „künstlichen Intelligenz“ (KI) werden Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch das... weiterlesen
BESSENICH BALTHASAR, Etwas Praktisches zur Ehegattengesellschaft und zum gemeinsamen Eigentum im Allgemeinen, in: Jusletter 14. Januar 2013. BISANG RAYMOND L., Die Zwangsverwertung von Anteilen an... weiterlesen
Da Gesamthandschaften grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (vorbehalten die spez. Quasipersönlichkeit von Kollektivgesellschaften (KLG) und Kommanditgesellschaften (KMG)), sind sie keine Steuersubjekte. Diese Ausgangslage löst folgende... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten: Betreibung Grundsatz Gesamthandschaften sind wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit grundsätzlich nicht betreibungsfähig Der Gläubiger hat... weiterlesen
Da der Gesamthandschaft die Rechtspersönlichkeit fehlt, geht ihr auch grundsätzlich die Parteifähigkeit ab. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinschaft im Prozessfalle nicht selber klagen... weiterlesen
Weil der Gesetzgeber die auf persönlichem Verhältnis aufbauende Gesamthandgemeinschaft auf Dauer schützen und erhalten wollte, ist es den Mitgliedern der Gemeinschaft grundsätzlich verwehrt, die Teilung... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten folgende Haftungsprinzipien: Externe Haftung Haftung für Schulden der Gemeinschaft Grundsätze Gesamthandschaften können sich infolge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit weder verpflichten, noch Schulden eingehen... weiterlesen
Die Überführung des einen Gesamthandverhältnisses unter Beibehaltung des Mitgliederbestandes in ein anderes, führt meistens nicht zu einer Eigentumsübertragung, sind doch die identischen Personen gesamthänderisch am... weiterlesen
Die Gesamthandgemeinschaft trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich, d.h. einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip ist aber nur subsidiär: Sofern und soweit abweichende Regelungen oder Bedürfnisse bestehen, gilt folgendes:... weiterlesen
Anfänglich diente die Anlegung der Flurwege im Allgemeinen der Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und im Besonderen dem Übergang vom System des Flurzwanges (Dreifelderwirtschaft) zur individuellen Bodennutzung.... weiterlesen
Der Beauftragte schuldet dem Auftraggeber nicht ein Erfolgseintritt, sondern nur, aber immerhin, eine sorgfältige Tätigkeit.... weiterlesen
Der „Sorgfaltsbegriff“ ist doppeldeutig und kann bedeuten: Vertragsverletzung Verschulden Die „Sorgfalt“ gilt als sog. „unbestimmter Rechtsbegriff“. Die „Sorgfaltspflichtverletzung“ ist demgegenüber eine Rechtsfrage, die von den... weiterlesen
Grundsätzliche Umstände werden beim Sorgfaltsmassstab berücksichtigt: Haftungsmildernd: Die menschliche Fehlbarkeit + die Unvollkommenheit der Wissenschaft vgl. BGE 105 II 284 Haftungsverschärfend: Keine Beschränkung der Sorgfaltspflicht... weiterlesen