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Vertragselemente Vertragsinhalt bilden die Elemente: Aushändigungspflicht Hingabe in der Regel von Geld in bestimmter Höhe Belassungspflicht Zurverfügungstellung in der Regel des Geldbetrages während der vereinbarten... weiterlesen
Vertragselemente Vertragsinhalt bilden die Elemente: Aushändigungspflicht Hingabe in der Regel von Geld in bestimmter Höhe Belassungspflicht Zurverfügungstellung in der Regel des Geldbetrages während der vereinbarten... weiterlesen
4.1 Verpflichtungsgeschäft Verpflichtung des Darleihers, dem Borger einen Darlehensbetrag zu übergeben (sog. Aushändigungspflicht) und während der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen (sog. Belassungspflicht) Verfügungsgeschäft... weiterlesen
Der Darlehensvertrag kann beinhalten, dass der Darleiher dem Borger für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt: Gelddarlehen Hingabe von Geld in bestimmter Währung für eine... weiterlesen
Allgemeines Auch für den Bankverkehr gelten die Vorschriften des Darlehens: Bank als Darleiherin Gewerbsmässige Darlehensgewährung Bank als Borgerin Gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen Begriff Beim gewerbsmässigen... weiterlesen
Einleitung Darlehensgeber sind oft zu wenig professionell organisiert, um eine ordentliche Darlehensabwicklung (von der Verabredung und der Aus- bis hin zur Rückzahlung) zu gewährleisten. Fehlende... weiterlesen
Gewerbsmässige Darlehensgewährung Die Darlehensgewährung von Geld an mehr als 20 Kreditnehmer gegen deren Verpflichtung, die erhaltene Summe zurückzuzahlen und allenfalls zu verzinsen, schafft eine bankenrechtliche... weiterlesen
Einleitung Darlehensangebote können von Privaten, Unternehmen und um Bankgewerbe ausgehen. Grundlagen und Zulässigkeiten sind unterschiedlich: Gewerbsmässige Darlehensgewährung Private Darlehensgewährung Darlehen im Bankgeschäft... weiterlesen
Gelddarlehen sind in der Praxis sehr verbreitet. Demgegenüber sind Sachdarlehen sehr selten.... weiterlesen
Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der bei den Gebrauchsüberlassungsverträgen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) eingeordnet ist. Er ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Ein verzinsliches Darlehen... weiterlesen
Gebrauchsleihe = Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.... weiterlesen
DARLEHEN Darlehen = Geldhingabe mit Rückerstattungspflicht … Oder: ohne Rückzahlungspflicht kein Darlehen. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage und der Abgrenzung von anderen Rechtsgeschäften... weiterlesen
Vor allem von den Nachbarländern bekannt, stellen sich in der Schweiz die Beschenkten unerwünschter Geschenke die Frage nach Rückgabe und Umtausch. – In der Schweiz... weiterlesen
Einleitung Der Bundesgesetzgeber entschied sich anfangs 2015 für eine Revision des Kindesunterhaltsrechts. Diese bildete den zweiten Teil des Revisionsprojekts, wodurch die elterliche Verantwortung neu geregelt... weiterlesen
Aemisegger Heinz / Moor Pierre / Ruch Alexander / Tschannen Pierre (Hrsg.): Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzonen Zürich 2017 418 Seiten Schulthess Verlag CHF... weiterlesen
SchKG 269 – verspätete Geltendmachung Ausgangslage Anlass zu einer Beschwerde, die vom Bundesgericht zu beurteilen war, gab ein Nachkonkurs und insbesondere die Abtretung nach SchKG... weiterlesen
Der Bundesrat möchte die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben. Das Vorhaben soll die Rechtssicherheit stärken. An seiner Sitzung vom 08.12.2017 hat der Bundesrat... weiterlesen
TS-/BFH-Umfrage und Job-Stress-Index Gewerkschaft Travail Suisse / Berner Fachhochschule (BFH) Die Gewerkschaft Travail Suisse und die Berner Fachhochschule realisieren seit 2015 jedes Jahr eine Umfrage... weiterlesen
Die sich auf OR 328 Abs. 2 stützenden und teilweise gleich wie ArG 6 Abs. 1 lautenden Fürsorgemassnahmen sind: Massnahmen Schutzmassnahmen bei den Arbeitsgeräten und... weiterlesen
Die Anwendungsgebiete der Fürsorgepflicht sind: Freizeitgewährung Feriengewährung Urlaubsgewährung Gesundheitsschutz Mobbing- und Bossing-Schutz Sittlichkeitswahrung Gleichbehandlung Beschäftigungsanspruch Gleichbehandlung der Geschlechter Datenschutz Arbeitszeugnispflicht Referenzpflicht... weiterlesen
ZPO 71 + ZPO 81 f. Eine Klägerin wollte unter dem Titel „Eventualiter Klage“ einen Anspruch gegen die X. AG (nachfolgend: „eventualiter Beklagte“) geltend machen,... weiterlesen