Verkäuferpfandrecht
Der Verkäufer hat ein mittelbares gesetzliches Pfandrecht am verkauften Grundstück: für seine Kaufpreisforderung [vgl. ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 1] Art. 837 ZGB 1 Der... weiterlesen
Der Verkäufer hat ein mittelbares gesetzliches Pfandrecht am verkauften Grundstück: für seine Kaufpreisforderung [vgl. ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 1] Art. 837 ZGB 1 Der... weiterlesen
Grundsätze Für die mittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte sind zu beachten: Pfandrechtsart Grundpfandverschreibung Eintragungsanspruch Kein gesetzliches Grundpfandrecht ohne Eintragung Grundpfandgläubiger hat lediglich, aber immerhin, einen Eintragungsanspruch, für... weiterlesen
Anwendungsfälle kantonal-rechtlicher Grundpfandrechte Der Vorbehalt zugunsten des kantonalen Rechts in ZGB 836 für unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte zielt auf drei Arten öffentlich-rechtlicher Abgaben und ihre Steuerarten... weiterlesen
Der Grundpfandgläubiger hat für die zur Erhaltung des Pfandobjektes bezahlten notwendigen Auslagen ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: zB für die vom Eigentümer geschuldeten Versicherungsprämien [vgl. ZGB... weiterlesen
Der Grundpfandgläubiger hat für die Kosten seiner Vorkehrungen zwecks Wertsicherung des Grundstückes ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: bei wertvermindernden Handlungen des Grundeigentümers [vgl. ZGB 808 Abs.... weiterlesen
Als unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte gelten: Pfandrecht für Kosten aus Sicherungsvorkehren Pfandrecht für Auslagen zur Erhaltung der Pfandsache Kantonal-rechtliche Pfandrechte Die unmittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechte des Bundesrechts... weiterlesen
Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Pfandrecht für Kosten aus Sicherungsvorkehren Pfandrecht für Auslagen zur Erhaltung der Pfandsache Kantonal-rechtliche Pfandrechte Mittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Verkäuferpfandrecht Bauhandwerkerpfandrecht Stockwerkeigentümerbeitragspfandrecht Baurechtszinsenpfandrecht Pfandrecht... weiterlesen
Der Schuldbriefschuldner sollte aufgrund der Wertpapierklausel nur demjenigen bezahlen, der den Original-Papier-Schuldbrief in Natura vorlegen kann. Kommt ein Schuldbrief abhanden, greift für die Kraftloserklärung ein... weiterlesen
Bei der Handänderung des Unterpfandes (Veräusserung des pfandbelasteten Grundstücks) ist folgendes zu differenzieren: Veräusserung des ganzen Unterpfandes Erledigungsvarianten mit Bezug auf den Schuldbrief Rückzahlung Es... weiterlesen
Die Schuldübernahme einer Schuldbriefschuld kann nur mit Zustimmung des Gläubigers erfolgen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind nur 2 Fälle in der Praxis denkbar: Veräusserung des... weiterlesen
Veräussert der Kreditgeber seine Kreditforderung bzw. den Schuldbrief an einen Dritten, ergibt sich folgendes Prozedere: Papier-Schuldbrief Grundpfandverhältnis Gegenstand Schuldbriefverkauf Transaktion Wertpapier-Kaufvertrag über Schuldbrief (Verpflichtungsgeschäft) Schuldbriefübergabe... weiterlesen
Die Rückzahlung bedeutet, dass der Schuldner das Darlehen dem Kreditgeber zurückbezahlt. Hinsichtlich des Schuldbriefes ergeben sich folgende Optionen: Papier-Schuldbrief Schuldbrief-Herausgabe des ehem. Gläubigers an den... weiterlesen
Amortisationspflicht Die Amortisation beinhaltet periodische Teilrückzahlungen, die im Kreditvertrag verabredet sind und / oder sich durch die Verzinsungs- und Zahlungsbedingungen im Schuldbrief (sog. Schuldbrief-Tenor) ergeben.... weiterlesen
Die Begebung eines Schuldbriefs als Sicherheit für einen Geldgeber erfolgt unterschiedlich nach Schuldbriefart (Papier- oder Register-Schuldbrief): Papier-Schuldbrief Grundpfandverhältnis Gegenstand Übertragung des Eigentums am Papier-Schuldbrief auf... weiterlesen
Für die Übertragung eines Schuldbriefes gelten folgende Regeln: Papier-Schuldbrief Gesetzliche Grundlage ZGB 864 Abs. 1 aZGB 869 Abs. 1 ZGB 967 Abs. 1 Grundsätze Übertragung... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat in aZGB 860 die – auch unter neuem Recht mögliche – Funktion des Pfandhalters vorgesehen, um den Schuldbrief noch fungibler machen zu... weiterlesen
Die Löschung eines Schuldbriefes geschieht wie folgt: Papier-Schuldbrief Löschungsgrundlagen Einlieferung des Titels durch den Gläubiger oder den Pfandeigentümer Löschungsbewilligung des Gläubigers Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers Vollzug... weiterlesen
Die Umwandlung eines Papier-Schuldbriefes in einen Register-Schuldbriefes wird bewerkstelligt, dass die Schuldbriefart ohne Neuerrichtung des bestehenden Pfandrechts geändert wird [Vgl. Botschaft S. 5340]. Verpflichtungsgeschäft Vertrag... weiterlesen
Die Änderung eines Schuldbriefes geschieht wie folgt: Papier-Schuldbrief Änderungen im Schuldverhältnis und / oder im Pfandrecht Erhöhung der Schuld- und Pfandsumme Änderung von einem Inhaber-... weiterlesen
Bei der Schuldbrieferrichtung gibt es 2 Praxisfälle bzw. Vorgehens- und Begebungs-Varianten. Schuldbrief für den Gläubiger Eigentümerschuldbrief Schuldbrief für den Gläubiger Papier-Schuldbrief Der Schuldbrief, welcher nach... weiterlesen