Unüberbaute Grundstücke
Bei der Thematisierung des unüberbauten Grundstücks geht es um den Baugrund4 und seine Probleme des Mindermasses; der Beschaffenheit; der Überbaubarkeit gemäss öffentlichem Recht; des privaten... weiterlesen
Bei der Thematisierung des unüberbauten Grundstücks geht es um den Baugrund4 und seine Probleme des Mindermasses; der Beschaffenheit; der Überbaubarkeit gemäss öffentlichem Recht; des privaten... weiterlesen
Hinweis Beim Immobilienkauf können die Parteien trotz Sondernormen die Regeln der Mängelhaftung in den Schranken des Gesetzes aufheben, abändern oder durch eigene Gewährleistungsregeln ersetzen. Eine... weiterlesen
Grundsatz Bei einer Grunddienstbarkeit ist nie das Grundstück selber, sondern immer der dahinter stehende Berechtigte, nämlich: der jeweilige Eigentümer des berechtigten Grundstücks Judikatur BGer 5A_691/2019... weiterlesen
Grundsatz Exklusive Personaldienstbarkeiten Unterschiedliche Personaldienstbarkeiten Irreguläre Personaldienstbarkeiten Übertragung Grundsatz Bei einer Personaldienstbarkeit ist der oder die Berechtigte selbst und persönlich begünstigt, nämlich: natürliche Person Personenverbindung... weiterlesen
Es sind anwendbar auf die: gesetzlich besonders geregelten Dienstbarkeiten primär die Sondernormen ZGB 674 – ZGB 676 ZGB 704 Abs. 2 ZGB 745 – ZGB... weiterlesen
Die Präsentation der Dienstbarkeits-Arten dient vor allem dem „Zurechtfinden“ in der vielseitigen Welt der Dienstbarkeiten. Bei Errichtung, Rechte und Pflichten, Auslegung und Untergang der Dienstbarkeiten... weiterlesen
Der Einsatz der Dienstbarkeiten orientierte sich stets an den sich verändernden Bedürfnissen insbesondere der Berechtigten Früher (vor Bestehen und Umsetzung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPG... weiterlesen
Die meisten Grundstücke sind entweder mit einer Dienstbarkeit belastet oder von einem Dienstbarkeitsrecht berechtigt. In der Grundbuchpraxis haben Dienstbarkeiten einen hohen Stellenwert und schaffen nebst... weiterlesen
Dienstbarkeit = beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit = Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit = Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit = keine Leistungspflicht... weiterlesen
Personaldienstbarkeit = Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit = Berechtigung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 730 bis ZGB 781 ZGB 740 (Vorbehalt zugunsten kantonalen Rechts) Kantonale Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) BG über die Enteignung (EntG)... weiterlesen
Kurz-Definition Die Dienstbarkeit beinhaltet eine dingliches Nutzungs- bzw. Gebrauchsrecht (positive Dienstbarkeit) oder eine Unterlassungspflicht (negative Dienstbarkeit). Mithin besteht die Pflicht des dienstbarkeitsbelasteten Grundeigentümers zu einem... weiterlesen
Rückkaufsrecht für Immobilien, Fahrnis und Aktien Gegenstand Rückkaufsrecht für Immobilien, Fahrnis und Aktien Definition Verpflichtung des Erwerbers einer Sache, diese dem Verkäufer auf erstes Verlangen... weiterlesen
Agenda Gegenstand Definition Gesetzliche Grundlage Rechtsnatur Ziele Motiv Entstehungsgrund Vertrag Form Kaufrechtsberechtigter Kaufrechtsinhalt Kaufrechts-Dauer Entgelt für Kaufrechts-Einräumung? Kaufsrecht bei Grundstücken Kaufsrecht bei Aktien Ausübung des... weiterlesen
Zum Destinatärkreis der Familienstiftung zählen die durch Blutsverwandtschaft, Ehe, Adoption oder sonst verbundenen Angehörigen des Stifters. Die Familienstiftung kann nur zur Bestreitung der Kosten der... weiterlesen
Für den Begriff „Unternehmensstiftung“ fehlt eine Legaldefinition; der Begriff ist dem Gesetz gänzlich unbekannt. Charakteristisches Merkmal der Unternehmensstiftung ist die Verbindung der Stiftungsform mit einem... weiterlesen
Klassische Personalvorsorgestiftung Personalvorsorgestiftungen sind Stiftungen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern zum Zwecke der Personalwohlfahrt durch Ausrichtung vermögenswerter Leistungen bei speziellen Wechselfällen des Lebens wie... weiterlesen
Man spricht von einer Gemischten Stiftung, wenn der Zweck der Stiftung nicht ausschliesslich in den Bereich der gewöhnlichen Stiftungen oder einer der nachfolgend erläuterten gesetzlichen... weiterlesen
Als Gewöhnliche Stiftungen werden jene bezeichnet, bei denen einzig die stiftungsrechtlichen Standard-Normen und keine Sondervorschriften Anwendung finden. Mit gewöhnlichen Stiftungen werden meistens gemeinnützige und wohltätige... weiterlesen
Grundlagen Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Verordnung vom 19. Dezember 1910 betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte (EigVV; SR 211.413.1) Bundesgesetz vom 23. März 2001... weiterlesen