Die Lohnzahlungspflicht ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Entrichtung einer Vergütung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Gemäss OR 322 Abs. 1 hat der Arbeitgeber den Lohn zu bezahlen, der verabredet oder üblich oder durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist.
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