Wirkungen
1. Zurückbehaltungsrecht Der Gläubiger ist berechtigt, den Retentionsgegenstand, den er dem Schuldner oder einem Dritten herauszugeben verpflichtet wäre, zurückzubehalten. Der Gläubiger hat bei der Ausübung... weiterlesen
1. Zurückbehaltungsrecht Der Gläubiger ist berechtigt, den Retentionsgegenstand, den er dem Schuldner oder einem Dritten herauszugeben verpflichtet wäre, zurückzubehalten. Der Gläubiger hat bei der Ausübung... weiterlesen
Das Retentionsrecht geht unter, wenn eine der Entstehungsvoraussetzungen entfällt oder mit der Verwertung des Retentionsgegenstandes, nämlich: Untergangsgründe Tilgung der Forderung Schulderlass Neuerung (Novation) Vereinigung Unmöglichkeit... weiterlesen
Folgende gesetzlich geregelte Voraussetzungen müssen für die Entstehung des besitzgebundenen Retentionsrechts erfüllt sein: Retentionsgegenstand (Bewegliche Sachen und Wertpapiere) Verwertbarkeit Besitz des Gläubigers mit Willen des... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 401 Abs. 3 Berechtigter Beauftragter Retentionsgegenstand Bewegliche Sachen, die der Beauftragte in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers zu Eigentum erworben... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 339a Abs. 3 OR 349e / OR 350a Abs. 2 Berechtigte Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Handelsreisender Retentionsgegenstände Bewegliche Sachen Muster Geräte (Notebooks, Smartphones,... weiterlesen
Das Kaufmännische Retentionsrecht entspricht dem Sachenrechtlichen Retentionsrecht, mit der besonderen Ausgestaltung der „Konnexität“. Beim Kaufmännischen Retentionsrecht sind die Entstehungsvoraussetzungen ebenfalls: Retentionsgegenstand (Bewegliche Sachen und Wertpapiere)... weiterlesen
Folgende Retentionsrechte können unterschieden werden: 1) Kaufmännisches Retentionsrecht Details zum kaufmännischen Retentionsrecht 2) Sachenrechtliches Retentionsrecht Besitzgebundenes Retentionsrecht Dazu gehören folgende Retentionsrechte: Arbeitsvertragliches Retentionsrecht Retentionsrecht des... weiterlesen
Die Möglichkeiten zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts (Retentionsrecht) sind weit umfangreicher als die Rechtsanwender denken Oft wird die Zurückbehaltungschance nicht genutzt oder es wird mit dem... weiterlesen
Ziele Verwertungsrecht des Gläubigers nach SchKG, sofern und soweit der Schuldner weder zahlt noch die Verwertung durch eine anderweitige Sicherheit abwendet [vgl. ZGB 898 Abs.... weiterlesen
Unmittelbares gesetzliches Recht Beschränktes dingliches Recht Fahrnispfandrecht auch Besitzpfandrecht (abgesehen von Ausnahmen) von der Retentionsforderung abhängiges, akzessorisches Recht dingliches Verwertungsrecht an fremder Sache... weiterlesen
„ZGB 895-898 ZGB 700 ZGB 712k OR 57 OR 268-268b OR 339a Abs. 3 OR 349e / OR 350a Abs. 2 OR 401 Abs. 3... weiterlesen
Begriff Retentionsrecht Das Retentionsrecht ist ein Sicherungsrecht (gesetzliches Fahrnispfandrecht). Es gibt dem Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis, eine fremde Sache zur Sicherung für eine... weiterlesen
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Einleitung Der Tod des Arbeitgebers führt nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen wurde (OR 338a Abs.... weiterlesen
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Bei der Stellvertretung geht es um das Handeln für einen andern (zB Vertragsschluss, Vornahme von Rechtshandlungen etc.). Die Vertretungsmacht setzt entweder eine vorausgehende Ermächtigung (Veranlassungsgeschäft... weiterlesen
Wechselseitige Tilgung sich gegenüberstehender Ansprüche durch Erklärung oder Einrede Die Verrechnung setzt voraus: Verrechnungslage Positive Voraussetzungen Existenz wechselseitiger Forderungen Gegenseitigkeit Gleichartigkeit Fälligkeit Klagbarkeit Negative Voraussetzungen... weiterlesen
Dienstbarkeiten können nicht eine Leistungspflicht (= Grundlast), sondern nur ein Dulden oder Unterlassen zum Hauptgegenstand (Inhalt und Umfang) haben. Personaldienstbarkeiten / Grunddienstbarkeiten Das Dienstbarkeitsrecht wird... weiterlesen
ARNET RUTH, Die gemeinschaftliche Dienstbarkeitsvorrichtung gemäss Art. 740a ZGB am Schnittpunkt von Dienstbarkeits- und Miteigentumsrecht, in: ZBGR 98 (2017), 361 ff. ARNET RUTH, Neuerungen bei... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen