Kontrolle, nicht aber Genehmigung
Die definitive BO ist der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.... weiterlesen
Die definitive BO ist der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.... weiterlesen
Die definitive Betriebsordnung ist der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Für spätere Änderungen oder Ergänzungen gilt das Aufstellungsprozedere und die Pflicht... weiterlesen
Nach Anhörung und Bereinigung des BO-Entwurfes wird der definitive BO-Erlass 1. gut sichtbar ausgehängt 2. den Arbeitnehmern ausgehändigt. Inkraftsetzung Mit dem Aushang tritt die Betriebsordnung... weiterlesen
Erlässt der Arbeitnehmer die Betriebsordnung (BO) einseitig, so hat er vorgängig der Arbeitnehmervertretung ein Mitspracherecht bei den Themen des Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (vgl. MitwG... weiterlesen
Die Betriebsordnung (BO) wird schriftlich vereinbart zwischen Arbeitgeber und frei gewählter Vertretung der Arbeitnehmer oder nach Anhörung der Arbeitnehmer erlassen (vgl. ArG 37 Abs. 4)... weiterlesen
Allgemeines Die Betriebsordnung (BO) ist das Instrument für einen bestimmten, eng umgrenzten Regelungsbereich: die Betriebssicherheit Regelungsinhalt Die Betriebsordnung (BO) hat Bestimmungen zu folgenden Themen zu... weiterlesen
Gesetz Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz ArG), SR 822.11 Gesetzesartikel V. Betriebsordnung ArG Art. 37 Aufstellung 1 Für industrielle Betriebe... weiterlesen
Vergangenheitsbesteuerung? Abgeltungssteuer Quellen-Pauschalbesteuerung Offenlegung Bankbeziehung? Amtshilfe Künftige Abgeltungssteuer? Verfahrensfragen? Weitere Vorinformationen finden Sie auch hier: » Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz » Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien... weiterlesen
Aktuelle Informationen zu den Abgeltungssteuerabkommen und DBA » Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien » “Schwarzgeld-Steuerabkommen” mit Österreich » Neue Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz » Gruppenanfragen bei... weiterlesen
Erleichterungen für Finanzinstitute Die Eckdaten des Steuerabkommens sind: Marktzugangserleichterung für Finanzinstitute, auf Gegenseitigkeit Vereinfachung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland Aufhebung der Verpflichtung zur... weiterlesen
Im Detail enthält hiezu das Steuerabkommen folgende Punkte: 1. Abgeltungssteuer für die Zukunft, d.h. ab Inkrafttreten des Steuerabkommens 2. Rechtsnatur: Quellensteuer mit der Abführung der... weiterlesen
Die Nachbesteuerung bestehender Kundenbeziehungen in der Schweiz enthält folgende Kautelen: Personen mit Wohnsitz in Deutschland Handlungsalternativen Variante 1 (Pauschalsteuer) einmalige Gelegenheit zur Entrichtung einer pauschal... weiterlesen
Das von den Unterhändlern der Schweiz und Deutschlands paraphierte Steuerabkommen enthält folgende Elemente: 1. Nachbesteuerung von Personen mit Wohnsitz in Deutschland und ihre Bankbeziehungen in... weiterlesen
Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Wo immer möglich sollte versucht werden die eigenen Interessen zunächst auf dem Konsensweg zu verfolgen.... weiterlesen
Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen
Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen
Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten: Aufhebung Berichtigung... weiterlesen
Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen
Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen