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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Ordentliche Revision

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Prüfungsbereiche bei der ordentlichen Revision sind:

Prüfungspflichten

  • Jahresrechnung:
    • Erfolgsrechnung
    • Bilanz und Anhang
    • ev. Konzernrechnung
  • Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Buchführung:
    • Vollständigkeit der Buchungen
    • Vollständigkeit der Buchungsbelege
    • Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften
    • Prüfung des effektiven Vorhandenseins der in der Bilanz ausgewiesenen Aktiven
    • Prüfung der Verbuchung aller Passiven
    • Prüfung der Einhaltung der Bewertungsvorschriften
    • Prüfung der Beachtung der Kapitalschutzvorschriften
  • Geschäftsführungs-Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Statuten
  • Vorhandensein eines internen Kontrollsystems (IKS)

Revisionsbericht

  • Schriftliche Berichterstattung an Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung
  • Berichtsinhalt:
    • Bericht an die Geschäftsführung
      • Umfassende Berichterstattung mit Feststellungen über
        • die Rechnungslegung
        • das interne Kontrollsystem (IKS)
        • die Durchführung der Revision
        • das Revisionsergebnis
      • Unterzeichnung durch den leitenden Revisor
    • Bericht an die Gesellschafterversammlung
      • Zusammenfassender Bericht über das Revisionsergebnis
        • Stellungnahme zum Prüfungsergebnis
        • Angaben zur Unabhängigkeit
        • Angaben zur Person des leitenden Revisors und zu seiner fachlichen Befähigung
        • Empfehlung, ob die Jahresrechnung und Konzernrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen ist
      • Unterzeichnung durch den leitenden Revisor

Anzeigepflichten

  • Schriftliche Meldepflicht an die Geschäftsführung
    • Verstösse vs. Gesetz
    • Verstösse vs. Statuten
    • Verstösse vs. Organisationsreglement
  • Schriftliche Informationspflicht an die Gesellschafterversammlung
    • Verstösse vs. Gesetz
    • Verstösse vs. Statuten, wenn
      • diese wesentlich sind
      • der Geschäftsführung trotz Meldung der Revisionsstelle keine geeigneten oder angemessenen Massnahmen trifft
  • Benachrichtigung des Richters, wenn die GmbH offensichtlich überschuldet ist und die Geschäftsführer die Anzeige unterlassen.

Hinweise

  • keine materielle Geschäftsführungsprüfung (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 728a Abs. 3)
    • = Folge der klaren Abgrenzung zwischen den Funktionen der Organe Geschäftsführung und Revisionsstelle
    • keine Überprüfung der Zweckmässigkeit der strategischen oder operativen Entscheide der Geschäftsführer
  • Meldepflichtig sind alle Regelverstösse, auch wenn sie trotz fehlender Nachforschungspflicht des Revisors entdeckt wurden
  • Beim Revisionsbericht an die Gesellschafterversammlung wird oft ein von der TREUHANDKAMMER vorgegebener Standard-Bericht Verwendung finden.

Weiterführende Informationen

» Organisationsreglement

» Fachinformationen der Treuhand-Kammer: Ordentliche Revision

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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