Verwertungsrecht
Ausgangslage Der Kreditgeber (Pfandgläubiger) ist befugt, bei Nichtbezahlung der gesicherten Forderung das verpfändete Grundstück (Grundpfandverhältnis) oder den verfaustpfändeten Schuldbrief (Faustpfandverhältnis) versteigern zu lassen sich aus... weiterlesen