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Grundlast

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Rechtsnatur

Erstellungsdatum:
30.04.2014
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • beschränkt dingliches Recht, mit
    • Leistungsanspruch (Nutzungsrecht) und
    • Wertanspruch (Verwertungsrecht)
  • real-obligatorisches Recht. 

Gesetzesdogmatisch verkörpert die Grundlast ein Rechtsinstitut mit Berechtigungsaspekten aus dem Recht der Dienstbarkeiten und der Grundpfandrechte. 

Weiterführende Informationen

  • Literatur
    • LIVER PETER, Kommentar zu ZGB 730 – 744, Einl. N 55
    • PIOTET PAUL, SPR V/1, S. 648
  • Begriff

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