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Grundlast

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Grundlast-Berechtigung

Erstellungsdatum:
30.04.2014
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aus einer Grundlast kann berechtigt sein:

  • Personal-Grundlast
    • Eine bestimmte natürliche oder juristische Person
  • Real-Grundlast
    • Der jeweilige Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks [vgl. ZGB 782 Abs. 2]
    • Berechtigung wird im Grundbuchblatt des berechtigten Grundstück „angemerkt“ (und nicht wie bei der Grunddienstbarkeit „eingetragen“)

Vorbehalt / Disclaimer

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