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Grundlast

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Erscheinungsformen

Erstellungsdatum:
30.04.2014
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beispiele aus der Praxis

Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet zu

  • Leistungen, die sich auf die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks beziehen
    • längs des Eisenbahntrassees auf eigene Kosten eine Abschrankung in sicherem Zustande zu erhalten
    • zugunsten der Gemeinde eine Brückenwaage für die Allgemeinheit zu betreiben
    • einen Hotelbetrieb zu führen, die Gäste in eine Kurliste einzutragen, von ihnen eine Kurtaxe zu beziehen und das Total der Kurtaxen der Gemeinde abzuliefern
    • dem Nachbarn Heizwärme zu liefern
    • die Berechtigten im Quartier mit elektrischer Energie zu versorgen
    • (Baurechts-)Grundstück mit Elektrizitätswerk, mit Stromlieferungspflicht [vgl. ZBGR 31 [1950] Nr. 69, S. 208 f.]
    • Grundstück mit Milchhütte, belastet mit einer Grundlast zur dinglichen Absicherung der Milchlieferungspflicht
    • aus Mühlen- und Sägerei-Grundstücken den Einwohnern zweier Gemeinden zu bestimmten Vorzugsbedingungen zu mahlen oder zu sägen [vgl. BGE vom 21.02.1963, in: ZBGR 48 [1967] S. 354 ff., Nr. 70; vgl. auch BGE 93 II 71]
    • Wasserlieferungspflicht des jeweiligen Eigentümers einer Quellengrundstück bzw. des Quellenrechts-Inhabers [vgl. 93 II 290, BGE 108 II 39]
    • dem Berechtigten Bodenbestandteile (zB Eisenerzvorkommen) zu liefern
    • dem Berechtigten verschiedene landwirtschaftliche Produkte (zB Gemüse und Obst) zu liefern
  • Leistungen, die sich auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse eines berechtigten Grundstücks
    • ein Flussufer zu unterhalten (Wuhrpflicht)
    • einen Weg auf dem berechtigten Grundstück zu unterhalten
    • eine Mauer auf dem herrschenden Grundstück Instand zu halten [vgl. LIVER PETER, SPR V/1, S. 656] 

 

 

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