Checklisten
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Dienstbarkeiten gelangen überall da zum Einsatz, wo jemand ein Grundstück nicht zu Eigentum (Vollrecht) erwerben will, sondern dessen Eigentümer nur zum einem Dulden oder Unterlassen... weiterlesen
Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerungen im Dienstbarkeitsrecht, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S.... weiterlesen
Der Einfluss von Dienstbarkeiten auf Bauvorhaben ist vielfältig. Dabei lässt sich von ihrem Wirkungsbereich unterscheiden: Positive Dienstbarkeit (Dulden) Benutzungsrecht auf der einen Seite und Beschränkung... weiterlesen
Die steuerlichen Implikationen von Dienstbarkeiten orientieren sich an Belastungsart, Art der Gegenleistung und Entschädigungszeitpunkt: GRUNDDIENSTBARKEITEN Wegrechte, Durchleitungsrechte, Pflanzrechte, Baubeschränkungen, u.dgl. Einräumungsentschädigung = Gewinnrealisation von Eigentumsrechten... weiterlesen
Der Untergang einer Dienstbarkeit wird durch folgende Untergangsgründe bzw. nachgenannte Verfahren bestimmt durch: Untergangsgründe Löschung mit oder ohne Gegenleistung Dienstbarkeitslöschung beim Grundbuchamt Richterliche Dienstbarkeitsablösung Untergangsgründe... weiterlesen
Persönliche Dienstbarkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen mit beschränkten dinglichen Rechten belastet werden Unverselbständigte Personaldienstbarkeiten Beschränkte dingliche Rechte als Belastungen Zedierbarkeit der Nutzniessung Pfandrecht (Forderungspfandrecht [vgl.... weiterlesen
Hinsichtlich der Übertragung von Dienstbarkeiten ist folgendes festzuhalten: Grunddienstbarkeit Grunddienstbarkeiten folgen dem juristischen Schicksal des berechtigten Grundstücks Eine Grunddienstbarkeit kann nicht als Grundstück ins Grundbuch... weiterlesen
Die Parteien können übereinkommen, die mängelfrei und gültig begründete Dienstbarkeit abzuändern. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Änderungen denkbar: Umgestaltung einer Grund- in eine Personaldienstbarkeit... weiterlesen
Funktion Beschränktes dingliches Recht auf Bau und Fortbestand einer Mobilfunkantenne Bedeutung flächendeckend in der Schweiz verbreitet Ausgestaltung Grundlage Keine besondere gesetzliche Regelung Massgeblichkeit der allgemeinen... weiterlesen
Damit ein Grundeigentümer ein Notweg-Anspruch gemäss ZGB 694 besitzt, haben folgende Voraussetzungen erstellt zu sein: Kein Enteignungsanspruch Keine Situation , wo der der das Notwegrecht... weiterlesen
Den Kantonen steht aufgrund der Delegationsnorm ZGB 695 die Gesetzgebungskompetenz zu für: Betretungsrecht des Nachbargrundstücks Recht des Grundeigentümers das nachbarliche Grundstück zu betreten, zwecks Bewirtschaftung... weiterlesen
Gesetzliche Wegrechte bestehen ohne Eintragung im Grundbuch [vgl. ZGB 696 Abs. 1] werden im Grundbuch angemerkt, wenn sie von bleibendem Bestande sind [vgl. ZGB 696... weiterlesen
Funktion Beschränktes dingliches Recht, auf Benutzung eines bestehenden Weges (Fussweg oder Fuss- und Fahrweg?) Bedeutung Verbreitung sehr verbreitet, wegen der erst spät eingeführten Raumordnung in... weiterlesen
Beim Wegrecht werden vier Arten Wege unterschieden: Vertragliches Wegrecht Bundesrechtliche Wegrechte Kantonale Wegrechte Notwegrecht... weiterlesen
Damit ein Grundeigentümer ein Notleitungs-Anspruch gemäss ZGB 691 Abs. 1 besitzt (sog. nachbarrechtliches Durchleitungsrecht), haben folgende Voraussetzungen erstellt zu sein: Kein Enteignungsanspruch Keine Situation ,... weiterlesen
Funktion Beschränktes dingliches Recht auf (Anschluss und) Durchleitung Bedeutung Verbreitung sehr verbreitet, auch aus topografischen Gründen oder wegen der erst spät eingeführten Raumordnung in der... weiterlesen
Beim Durchleitungsrecht wird aufgrund des Entstehungsanspruchs in zwei Arten unterschieden: Vertragliches Durchleitungsrecht Notleitungsrecht... weiterlesen
Terminus „Leitungsrecht“ Der Begriff „Leitungsrecht“ ist ein Oberbegriff, der abgesehen vom grundsätzlichen Dienstbarkeitsinhalt nichts aussagt. Gesetzliches Leitungsrecht Die „Leitungen“ sind in ZGB 676 gesetzlich geregelt:... weiterlesen
Der Berechtigte hat nur (aber immerhin) das Recht, seine Baute auf seinem Grundstück in Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands (sofern und soweit das kantonale Einführungsgesetz [EGzZGB]... weiterlesen