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Dienstbarkeit

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Fazit

Datum:
25.10.2013
Update:
04.11.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dienstbarkeiten gelangen überall da zum Einsatz, wo jemand ein Grundstück nicht zu Eigentum (Vollrecht) erwerben will, sondern dessen Eigentümer nur zum einem Dulden oder Unterlassen verhalten will. 

Dienstbarkeiten sind ordentlich verbreitet:

  • Jede Grundstücksart hat ihre Dienstbarkeiten.
  • Selten ein Grundstück ohne Dienstbarkeit.
  • Dienstbarkeiten sind anzutreffen:
    • Grossüberbauungen: Infrastrukturdienstbarkeiten
    • Zersiedelte Gebiete, die vor Einführung des Raumplanungs- und Baurechts überbaut wurden: Fuss- und Fahrwegrechte sowie Leitungsbaurechte und Durchleitungsrechte
    • Wohnobjekte: Nutzniessung oder Wohnrecht
    • Alpgebiete: Weiderechte, Wegrechte (auch für Transportseilbahnen)
    • Kiesabbaugebiete: Ausbeutungsrechte

Weiterführende Informationen

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