Definition und Bedeutung
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens Verfahren parallel zum... weiterlesen