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Steuerstrafrecht

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Steuerrechtliche Folgen

Datum:
01.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss.
  • Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen einer Scheinfirma um kleineren Gewinn einer Gesellschaft und somit tiefere Steuerbelastung zu erzielen.

Merke:

Steuerbehörden können die steuerliche Anerkennung einer juristischen Person verweigern, wenn diese offensichtlich ausschliesslich dazu dient, Steuern zu umgehen.

Zudem können auch im internationalen Verhältnis mit der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen Strafverfahren wegen Steuerbetrug eröffnet werden.

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