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Steuerstrafrecht

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Rechtsfolgen

Datum:
01.11.2019
Update:
04.05.2023
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Einforderung der bisher nicht erhobenen Steuer inklusive Verzugszins bis max. 10 Jahre zurückliegend (siehe aber » Voraussetzungen für vereinfachte Nachbesteuerung von Erben)
  • Steuerpflichtige und Dritte verfügen über gleiche Mitwirkungs- und Wahrheitspflichten wie im ordentlichen Einschätzungsverfahren (d.h. vor der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung)
  • Möglichkeit der Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen durch Steuerbehörde nach erfolgloser Mahnung » Ermessensveranlagung

Keine Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Nachsteuerverfahren.

Merke:

Keine Anfechtungsmöglichkeit gegen die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens. Nur die definitive Veranlagungsverfügung kann angefochten werden.

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