- Anonymität (Unklar wer und wo für Gesellschaft arbeitet)
- Verschleierung von Geldströmen (zwecks Steuerhinterziehung)
- Durchführung von betrügerische Machenschaften (Erstellung von fiktiven Rechnungen durch Scheinfirma)
- Umgehung inländischer Rechtsvorschriften durch Gründung einer Scheinfirma im Ausland (zB. tieferes Stammkapital notwendig; lockerere Bilanzierungsvorschriften etc.)
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Steuerstrafrecht