Subunternehmer (Art. 29 SIA-Norm 118)
Definition Subunternehmer = Unternehmer, der nicht den Bauherrn, sondern den Haupt-Unternehmer als Vertragspartner hat und „einzelne oder alle der von diesem übernommen Arbeiten auszuführen hat“... weiterlesen
Definition Subunternehmer = Unternehmer, der nicht den Bauherrn, sondern den Haupt-Unternehmer als Vertragspartner hat und „einzelne oder alle der von diesem übernommen Arbeiten auszuführen hat“... weiterlesen
Definition Arbeitsgemeinschaft (ARGE) = Zusammschluss mehrerer Unternehmer für die gemeinsame Erstellung eines (unbeweglichen) (Bau-)Werkes Grundlage OR 530 ff. Rechtsnatur Einfache Gesellschaft Gesellschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit... weiterlesen
Der Abschnitt „1.4 Mehrzahl von Unternehmern“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln: Mehrzahl von Unternehmern Hauptgegenstand Gegenstand SIA-Norm 118 / Art. Arbeitsgemeinschaft (Konsortium) ... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Der Abschnitt „1.3 Pflichten der Vertragspartner“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln: Vertragspartner-Pflichten Hauptgegenstand Gegenstand SIA-Norm 118 / Art. Hauptpflichten und Umfang 23... weiterlesen
Einleitung Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen
Oft werden funktionale oder kombiniert funktional-detaillierte Leistungsbeschreibungen mit einer sog. „Vollständigkeitsklausel“ versehen. Das Thema der sog. „Vollständigkeitsklausel“ beschlägt folgende Aspekte: Definition Vollständigkeitsklausel = Abrede, wonach... weiterlesen
Die Unterscheidung des Vertrages für Einzelleistungen vom Totalunternehmervertrag (TU-Vertrag) lässt sich durch Auflistung der Parteiaufgaben charakterisieren: Bauherr — (Total-)Unternehmer Projektplanung Ganze Bauwerkerstellung Bemerkungen Erwähnung des... weiterlesen
Die Unterscheidung des Vertrages für Einzelleistungen vom Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag) lässt sich durch Auflistung der Parteiaufgaben charakterisieren: Bauherr Projektplanung Baubeschreibung Arbeitsvergabe gestalterische Leitung durch Projektverfasser (Ziff.... weiterlesen
Baubeschreibung (auch: Baubeschrieb = Pflichtenheft, Art. 12 SIA-Norm 118) Zusammensetzung Leistungsverzeichnis (Art. 8 SIA-Norm 118) oder Baubeschreibung (Art. 12 SIA-Norm 118) Pläne Besondere Bestimmungen bei... weiterlesen
Die Merkmale der herkömmlichen und verbreiteten Vorgehensweise sind: Projektablauf Abklärung der örtlichen Begebenheiten + Erstellung eines ausführungsreifen Projektes (Art .5 + Art. 100 SIA-Norm 118)... weiterlesen
Der Bindungseintritt ist partei-abhängig geregelt: Bauherr Für den Bauherrn tritt die SIA-Normen-Bindung bereits mit seiner einseitigen Anwendbarerklärung der SIA-Norm ein bei der Bauarbeiten-Ausschreibung (Art. 4... weiterlesen
Der Abschnitt „1.2 Abschluss des Werkvertrages“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln: Abschluss des Werkvertrages Hauptgegenstand Gegenstand SIA-Norm 118 / Art. Arten des Abschlusses... weiterlesen
Einleitung Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen
Zur Übernahme der SIA-Norm 118 durch die Parteien gilt es, folgendes zu bemerken: Übernahme-Abrede Abrede unter den Vertragspartnern, die SIA-Norm 118 ganz oder teilweise als... weiterlesen