Der Abschnitt „1.2 Abschluss des Werkvertrages“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln:
Abschluss des Werkvertrages
Hauptgegenstand |
Gegenstand |
SIA-Norm 118 / Art. |
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Arten des Abschlusses |
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3 |
Ausschreibung im Allgemeinen |
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Begriff, Arten und Verfahren |
4 |
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Vorbereitung |
5 |
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Inhalt |
6 |
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Ausschreibungsunterlagen |
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Bestandteile und Rangordnung |
7 |
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Leistungsverzeichnis |
8 |
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Baustelleneinrichtungen, Massnahmen für Unterkunft und Verpflegung |
9 |
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Materiallieferungen |
10 |
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Vergebung einzelner Leistungen an Dritte |
11 |
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Baubeschreibung |
12 |
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Grundstücke, Rechte und Verpflichtungen |
13 |
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Zuleitungen und Ableitungen |
14 |
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Angebot des Unternehmers |
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Im Allgemeinen |
15 |
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Verhältnis zu den Ausschreibungsunterlagen |
16 |
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Dauer der Bindung |
17 |
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Prüfung der Angebote |
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18 |
Annahme durch den Bauherrn |
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19 |
Vertragsurkunde und übrige Bestandteile |
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20 |
Rangordnung der Vertragsbestandteile |
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21 |
Gegenangebot des Bauherrn |
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22 |
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