LAWINFO

Werkvertrag

QR Code

Ergänzungen + Änderungen Werkvertrag (Art. 27 SIA-Norm 118)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinweis:

Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben!

Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)

Ergänzungs- und Änderungsarten (Abs. 1)

  • Grundsatz
    • Erfordernis des beidseitigen Einvernehmens (Änderungsvertrag)
      • Das ursprünglich Vereinbarte soll auch nur wieder durch gemeinsame Übereinkunft verändert werden können
      • Eigenmacht soll ausgeschlossen werden
    • Ziel: Anpassung zB an veränderte Verhältnisse
  • Vorbehalte
    • In der SIA-Norm 118 sind Normen enthalten, die es dem Bauherrn gestatten, den Vertragsinhalt einseitig zu konkretisieren oder anzupassen
    • Anwendungsfälle
      • 84 – 91 SIA-Norm 118 (einseitige Bestellungsänderung)
        • SIA-Bestellungsänderung (Art. 84 – 91 SIA-Norm 118)
      • 44 Abs. 2 SIA-Norm 118 (dringliche Arbeiten i.A. Bauleitung)
      • 99 SIA-Norm 118 (Weisungen)
      • 125 SIA-Norm 118 (längere Vorhaltezeit der Baustelleneinrichtung)

Form (Abs. 2)

  • Grundsatz
    • Mit der empfohlenen „Schriftlich“ ist die einfache Schriftlichkeit im Sinne von OR 13 – 15 gemeint (OR 16 Abs. 2)
    • Der Änderungsvertrag hat daher unterschrieben zu werden (OR 13)
  • E-mails
    • Nach herrschender Auffassung erfüllen e-mails das Schriftform-Erfordernis von OR 13 nicht
    • Hier ist stets die weitere Entwicklung von Technik (zB elektronisches Signaturverfahren usf.), Lehre und Rechtsprechung durch den User selbst im Auge zu behalten

Literatur

  • GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / SCHMID JÜRG / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil (AT), Nr. 519a
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.