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Werkvertrag

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Bindungswirkung / Bindungseintritt

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bindungseintritt ist partei-abhängig geregelt:

Bauherr

  • Für den Bauherrn tritt die SIA-Normen-Bindung bereits mit seiner einseitigen Anwendbarerklärung der SIA-Norm ein bei der
    • Bauarbeiten-Ausschreibung (Art. 4 Abs. 1)
    • Einladung zur Offertstellung (Art. 4 Abs. 4)

Unternehmer

  • Für den Unternehmer tritt die Bindungswirkung ein mit
    • der vorbehaltlosen Einreichung seines Angebots (= Zustimmung zu den vom Bauherrn für anwendbar erklärten Bestimmungen)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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