Handelsgericht: Sachliche Zuständigkeit und vereinfachtes Verfahren
ZPO 6 + ZPO 243 Ist für eine Streitigkeit nach ZPO 243 Abs. 1 oder 2 das vereinfachte Verfahren anwendbar, ist das Handelsgericht nicht zuständig.... weiterlesen
ZPO 6 + ZPO 243 Ist für eine Streitigkeit nach ZPO 243 Abs. 1 oder 2 das vereinfachte Verfahren anwendbar, ist das Handelsgericht nicht zuständig.... weiterlesen
Unirenova / Unirenova Bau AG Der Handelsregistereintrag einer „Firma“ (i.S.d. Unternehmensnamens) stellt einen kennzeichenmässigen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr dar. Die Eintragung der mit einer Marke... weiterlesen
Keine Zustellungsfiktion Sachverhalt In einem mit Urteil abgeschlossenen Prozess kam die der Anwaltskanzlei per Post versandte Gerichtsurkunde mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ zurück. Als der... weiterlesen
Unter obgenannter Website der Zürcher Gerichte lassen sich die Gerichtsgebühren berechnen. Geographische Zuständigkeit des Gerichtsgebührenrechners Die Gerichtskosten fallen trotz Regelung des Zivilprozesses (seit 2011 Bundessache)... weiterlesen
ZPO 59 Abs. 2 lit. e + ZPO 308 ff. / „Kein Urteil nach dem Urteil“ In einem gerichtlichen Verfahren aus Betreibungsrecht (Arrest) erliess ein... weiterlesen
Hier finden Sie relevante Dokumente zum Thema unentgeltliche Rechtspflege zum Download: Merkblatt Unentgeltliche Rechtspflege der Gerichte Zürich | gerichte-zh.ch... weiterlesen
ZPO 197 und ZPO 204 In der vorliegenden Streitsache wurde der Kläger unzulässiger Weise an der Schlichtungsverhandlung durch die Mitarbeiterin (Anwältin) einer Rechtsschutzversicherung vertreten; den... weiterlesen
Brunner Alexander / Nobel Peter (Hrsg.) Handelsgericht Zürich 1866-2016 Zuständigkeit, Verfahren und Entwicklungen Festschrift zum 150. Jubiläum Zürich / Basel / Genf 2016 382 Seiten... weiterlesen
JuraPlus AG, ein bedeutender schweizerischer Anbieter von Prozessfinanzierungen, hat ihr Dienstleistungsangebot ausgebaut. Für alle Fragen rund um Zivilprozesse in der Schweiz, Deutschland und Österreich sowie... weiterlesen
Duss Jacobi Vanessa / Marro Pierre-YvesKlagen und Rechtsbehelfe im Zivilrecht Basel 2016847 Seiten978-3-7190-3383-5Helbing Lichtenhahn VerlagCHF 128.00 Erhältlich in: Schulthess Buchshop Buchart Nachschlagewerk Inhalt / Rezension... weiterlesen
Fischer Willi, Gessler Dieter, Theus Simoni Fabiana Kommentierte Musterklagen zum Vertrags- und zum Haftpflichtrecht Band 1 1. Auflage Zürich 2016 464 Seiten 978-3-7255-7433-9 Schulthess Verlag... weiterlesen
Amonn Kurt / Gasser Dominik, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, Auflage, Bern Die Schutzinstrumente des schweizerischen Konsumkreditrechts, (Diss.), Bern 1997. Barthold Beat, Die Geltung des... weiterlesen
Der langjährige Geschäftsführer der Jura Plus AG, RA lic.iur. Marcel Wegmüller, hat vor Jahresende die Gesellschaft verlassen und ist gemäss SHAB-Publikation vom 06.01.2017 aus dem... weiterlesen
Ist dem Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung erteilt worden, kann der unterlegene Schuldner noch versuchen, die Fortsetzung der Betreibung mit der Aberkennungsklage abzuwenden (SchKG 83 Abs.... weiterlesen
Im Falle von Änderungen im einmal besetzten Spruchkörper ist es die Aufgabe des Gerichts, die Parteien auf die beabsichtigte Auswechslung von Richtern und die Gründe... weiterlesen
Grundsatz Als Empfänger der vom unentgeltlichen Rechtsbeistand erbrachten Leistung gilt der Staat (MWSTG 3 lit. e + MWSTG 8 Abs. 1) Auslandwohnsitz des Mandanten, dem... weiterlesen
BV 29 Abs. 2, BV 53 Abs. 1 und BV 317 Abs. 2 i.V.m. ZPO 227 Abs. 1 Erweitert eine Partei nach Berufungserhebung mit einer... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie ein Musterformular einer Schlichtungsverzichtserklärung zum Download: Schlichtungsverzichtserklärung... weiterlesen
Checkliste: «Ablauf Schlichtungsverfahren» Diagramm: Ablauf Schlichtugnsverfahren (PDF) Checkliste: «Schlichterfokus» Der Friedensrichter hat für die Schlichtung folgendes ins Kalkül zu ziehen: Verhandlungsziel Vermeidung Gerichtsverfahren Streitbeilegung Schlichteranforderungen... weiterlesen
Sind beide Parteien einverstanden, kann das Schlichtungsverfahren sistiert werden (z.B. zur Führung aussergerichtlicher Vergleichsgespräche) (ZPO 126). Ebenso kann es zur Durchführung einer Mediation sistiert werden... weiterlesen