Ist die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss nicht kausal, steht ihm keine Provision zu. Die Frage, ob die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss kausal war oder nicht, kann Probleme bereiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der abgeschlossene Vertrag vom vorgesehenen Vertrag abweicht.
Nachfolgend werden folgende Probleme der Kausalität kurz dargestellt:
- Beweislastverteilung
- Abweichung in der Art des Geschäfts
- Abweichung im Vertragsobjekt
- Abweichung im Objektwert
- Abweichung betreffend Vertragsparteien
- Zeitablauf
Fallbeispiele zur Kausalität
Unter Fallbeispiele finden Sie diverse Fallbeispiele / Praxisfragen zur Kausalität der Provision.
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