Kauf / Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
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AFKRVA.
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K.
R.
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- Als Fahrniskauf gilt jeder Kauf, der nicht eine Liegenschaft oder ein ins Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstand hat.
- Der Grundstückkauf ist ein Kaufvertrag mit einem Grundstück als Kaufgegenstand, welcher zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung bedarf.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz «AGB») sind die von einem Anbieter einseitig vorformulierten und beim Vertragsschluss mit dem Kunden nicht ausgehandelten Vertragsbedingungen.
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