LAWINFO

Arbeitgeberkonkurs

QR Code

AHV / Berufliche Vorsorge

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberkonkurs
Stichworte:
Arbeitgeberkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Forderungsanmeldung durch Versicherer

Die für die Gemeinschuldnerin zuständige Ausgleichskasse (AK) meldet im Konkursverfahren in der Regel zur Kollokation an:

  • Als unbedingte Forderung:
    • Die bei Konkurseröffnung fälligen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitragsforderungen aus AHV/IV/EO/AlE/IE, FAK und Verwaltungskosten (kurz AHV-Beiträge)
  • Als Eventualforderung:
    • Die ggf. auf Lohn-Konkursabschlagszahlungen bzw. -dividenden abzuführenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge.

AHV-Haftung der Organe

Aufgrund von AHVG 52 haften die Organe (AG-Verwaltungsrat, GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer etc.) für die Bezahlung rückständiger AHV-Beiträge. In der Praxis wird die Konkurseinstellung mangels Aktiven oder die Kollokationsplan-Auflage abgewartet und die Organe in Anspruch genommen, sofern und soweit die AHV-Beiträge im Arbeitgeberkonkurs keine Deckung erfahren.

Einzahlungsmanko

Hat die Nichtablieferung der AHV-Beiträge trotz Forderungsanmeldung und Geltendmachung der Haftung der Organe nach AHVG 52 ein Manko bei den Beitragsgutschriften des Arbeitnehmers zur Folge, sollte er dieses als Schadenersatzforderung im Arbeitgeberkonkurs anmelden können.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.