Folgende Rechtsverhältnisse werden als solche „auftragsähnlicher Art“ eingestuft:
- Unternehmensberatungsvertrag
- Vide auch Exkurs: Management Consulting
- Schiedsgutachtervertrag
- Schiedsrichtervertrag
- Auktionsvertrag
- Willensvollstreckervertrag
- ZGB 517 f.
- Teilanwendung von Auftragsrecht
- Bergführervertrag
- Vertrag sui generis
- Teilanwendung von Auftragsrecht/siehe Box
Kein auftragsähnliches Verhältnis stellt der „Vertrag zugunsten eines Dritten“ gemäss OR 112 dar:
- Garantieähnlicher Vertrag
- < href=»https://law.ch/lawinfo/sicherheiten-sicherungsmittel/ueberblick-sicherheiten»>Sicherheiten
- Unabhängiger Stimmrechtsvertreter im Aktienrecht
- www.aktiengesellschaft.ch/generalversammlung/durchfuehrung/aktionaersvertretung
- WAIDACHER RETO, Die Rechtsbeziehungen zum unabhängigen Stimmrechtsvertreter im schweizerischen Aktienrecht, in: Neues zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, FS Forstmoser, von Walter R. Schluep und Peter R. Isler, Zürich 1993, S. 197 f. (a.M.)
Weiterführende Informationen
- Schiedsgutachterklausel Schiedsgutachtervertrag
- Bestellung des Schiedsgerichts
- Schiedsgerichtsbarkeit
- BGE 112 II 340 (Auktionsvertrag)
- BGE 108 II 535 ff. (Willensvollstreckungsvertrag)
- BGE 90 II 376 ff. (Willensvollstreckungsvertrag)
- BGE 105 II 261 (Willensvollstreckervertrag = Mandat post mortem)
- Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
- Bergführervertrag
- Pflichten des Bergführers (besonders)
- Zeigen der Wege / Leistung der nötigen Weisungen an den Touristen
- Prüfung der Tauglichkeit der Ausrüstung des Touristen
- Rücksichtnahme auf Kondition und bergsteigerische Fähigkeiten des Touristen
- Berücksichtigung von Wetter bzw. Wetterumschlag sowie Jahreszeit (Lawinen, Schneebretter, Steinschlag usw.)
- Org. Verpflegung und Nachtlager
- Beschränkter Gehorsam des Bergführers, insoweit als die Befehle des Touristen nicht das Gelingen der Tour gefährden oder gar im Widerspruch mit seinen Pflichten stehen
- Rettungspflicht des Bergführers bei Verunfallung seines Touristen
- Zeitpunkt der Erfüllung (besonders)
- Fälligkeitstermin muss sich primär an Jahreszeit und Wetterentwicklung orientieren
- Fixtermin / Tourist kann nachträgliche Erfüllung ablehnen
- Literatur
- BLOETZER OTHMAR, Der Bergführervertrag – Ein Beitrag zum schweiz. Dienstvertrags- und Auftragsrecht, Brig 1941, 111 S.
- Pflichten des Bergführers (besonders)