Die Auftragselemente in gemischten Verträgen betreffen:
Auftragsrecht kraft Verweisung
- Kreditbrief (OR 407 Abs. 1)
- Kreditauftrag (OR 407 Abs. 1)
- Mäklervertrag (OR 412 Abs. 2)
- Agenturvertrag (OR 418b Abs. 1)
- Geschäftsführung ohne Auftrag (OR 424)
- Kommission (OR 425 Abs. 3)
- Frachtvertrag (OR 440 Abs. 2)
- Speditionsvertrag (OR 439, OR 440 Abs. 2)
Subsidiaritätsgrundsatz (OR 394 Abs. 2)
- Anwendbarkeit von Auftragsrecht auf alle Arbeits- und Dienstleistungsverträge, die nicht einem gesetzlichen Vertragstypus unterstehen, ebenso auf Geschäftsbesorgungen wie Willensvollstreckung, Organtätigkeit juristischer Personen, geschäftsführende Gesellschafter und den Kollektivanlagevertrag
gemischte Verträge
- Musikaufstellungsvertrag
- Wertschriftenverwahrung und –verwaltung
- etc.
Weiterführende Informationen
- Auftragsrecht kraft Verweisung
- Subsidiaritätsgrundsatz
- Subsidiär-Vertragstyp
- SJZ 1963 158 (Willensvollstreckung)
- BGE 95 I 24 (Organtätigkeit juristischer Personen)
- SJZ 1962 105 (Organtätigkeit juristischer Personen)
- OR 540, OR 557 Abs. 2, OR 598 Abs. 2 (geschäftsführende Gesellschafter)
- Gemischte Verträge
- SemJud 1967 465 ff. (Musikaufstellungsvertrag)
- BGE 101 II 119 f. (Dépôt conjoint / Wertschriftenverwahrung und -verwaltung)
- BGE 96 II 149 (Wertschriften / Hinterlegungsvertrag)
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