Den Inkassobeauftragten treffen vor allem folgende Pflichten:
- Abrechnungspflicht
- Der Inkassobeauftragte hat über Einnahmen und Ausgaben abzurechnen
- Vgl. hiezu die grundsätzlichen Ausführungen unter
- Herausgabepflicht
- Der Inkassobeauftragte hat dem Auftraggeber die für ihn eingezogenen Forderungsbeträge abzuliefern
- Vgl. hiezu die grundsätzlichen Ausführungen unter
- www.auftrag.ch/einfacher-auftrag/beauftragten-pflichten/ablieferungspflicht
Weiterführende Informationen
- Auch beim Inkassomandat gilt die Geheimhaltungspflicht über die Mandatsbeendigung hinaus fort
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