Der Unternehmensberatungsvertrag entsteht mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Unternehmensberater. Der Vertragsschluss kann formfrei erfolgen. In der Unternehmensberatungspraxis wird das Auftragsverhältnis meistens schriftlich festgehalten (Auftragsbestätigung) oder im Rahmen eines formellen Vertrages geschlossen.
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