Rechtsnatur
- Unternehmensberatungsvertrag i.e.S. (Begutachtungsvertrag + Beratungsvertrag)
- = Atypischer Auftrag (negativ: kein Werkvertrag) / synallagmatischer Vertrag
- Auftragsverhältnis mit atypischen Elementen (werkvertraglichen Elementen, trotz fehlender Erfolgsgarantie) wie Pflicht zur Erstattung eines Gutachtens
- Realisierungsvertrag
- = Gemischter Vertrag (Auftrags- und Werkvertragselemente) oder gar Innominatkontrakt, je nach Leistungsgegenstand (kombinierte Leistung) und Abrede; Erfordernis der Beurteilung im konkreten Einzelfall
- Realisierung organisatorischer Massnahmen
- meistens Subsumption unter Auftragsrecht
- Uebernahme Exekutivmandat
- Verwaltungsrat (Auftrag oder Arbeitsverhältnis)
- Direktorenstelle (Arbeitsverhältnis)
- Freier Mitarbeiter (Abrede auslegungsbedürftig)
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Motive
Motive für die Vergabe von Management Consulting-Aufträgen gibt es der viele wie die Suche von Problemlösungen, die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für Entscheidungsträger durch Dritte, die Absicherung gegenüber vorgesetzten Instanzen.
Zweck
- Beratung und Unterstützung in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen; es sind dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit
- Organisation
- Produktionsförderung (Produktionsmanagement)
- Automatisierung
- Rationalisierung
- Arbeitsbewertung
- Entlöhnung / Vergütungssysteme (Compensations, Boni usw.)
- Information
- Kommunikation
- Marketing (Marketingmanagement)
- Weiterbildung von Führungskräften
- Coaching
- Imagebildung
- Bewältigung sich ständig wechselnder Situationen
- Kostensenkung
- Finanzmanagement / Liquiditätsmanagement
- Rationalisierung
- Neue Strategien
- Shareholder Value
- Aktienrückkaufprogramme
- Stakeholder Value
- Corporate Governance
- o.ä.
- Rechtsberatung
- Coaching von Organvertretern und Kader
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