LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Auftraggeber / Anleger

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personelles

Der Auftraggeber steht nicht nur als Vertragspartner, sondern auch in Bezug auf seine persönliche Eigenschaft, seine Erfahrung in Kapitalanlageangelegenheiten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse und seine Risikofreude im Zentrum:

Persönliche Eigenschaft

Kapitalanlageerfahrung

  • Einflussfaktoren auf die Mandatsführung
    • Einkommens- und Vermögensverhältnisse
    • Anlageziele
    • Vorstellungen des Anlagekunden zur Mandatsführung
  • Kontrolle der Mandatsführung

Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Einflussfaktoren
    • Eigenes Einkommen
    • Eigenes Vermögen
    • allfälliges Erbanwartschaften
    • Alter des Anlegers
    • ev. Sonderzwecke der Vermögensanlage
  • Sorgfaltsmassstab, nicht abhängig von der Grösse des verwalteten Vermögens

Risikofreude

  • Aufklärung
    • Allgemein
    • Aufklärung insbesondere unerfahrene Kunden
  • Risikoprofil
    • Spekulative oder weniger spekulative Anlage
  • Sorgfaltspflicht c. spekulative Vermögensanlage
    • Seriöse Vermögensverwalter werden Mandate für hoch spekulative Anlagen ablehnen oder schriftliche Weisungen verlangen oder einen bestehenden Vermögensverwaltungsvertrag kündigen

Bankkunde als wirtschaftlich Berechtigter?

Der Gesetzgeber will keine Anonymisierung der Kundenbeziehung, weshalb der Beauftragte vom Auftraggeber stets in Erfahrung bringen muss, ob er der wirtschaftlich Berechtigte ist. Dies bedeutet, dass eine Einschränkung der Verwendung von Treuhandkonten, auch für Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwälte, Notare) und für Treuhänder, besteht. Einer Vernebelung der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde soll entgegengewirkt werden. Deshalb hat jeder Bankkunde Formulare auszufüllen und zu unterzeichnen:

Eigenberechtigung

  • Offenlegung sollte kein Problem sein

Treuhandfunktion (Fiduzia)

  • Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Stellvertretungsrecht

  • Direkte Stellvertretung
    • Formular A
  • Indirekte Stellvertretung
    • Formular B

Vollmachtsverhältnisse zwischen Anleger, Vermögensverwalter und Bank

Entscheidend ist, ob der Kunde eines Depots selber oder ein aussenstehender Vermögensverwalter (UVV) der Bank gegenübertritt:

Direkter Stellvertreter

  • Handeln im Namen und auf Rechnung des Anlegers

Indirekter Stellvertreter

  • Handeln in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Anlegers

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.