Definition: Indirekte Immobilienanlage
= Investor gründet einen Rechtsträger, um mit diesem eine oder mehrere Immobilien zu erwerben oder erwirbt die Beteiligungsrechte eines bestehenden Rechtsträgers, in dessen Eigentum eine oder mehrere Immobilien stehen (auch „share deal“ bezeichnet).
Unter Indirekter Immobilienanlage wird auch der Erwerb von Beteiligungsrechten über die Haupt- oder Vorbörse bzw. Over the Counter (OTC) bzw. ausserbörslich verstanden, wo der Investor nur Interesse an den Immobilienaktien bzw. mittelbar an sog. „börsennotierten Immobilien“ hat.
Personelles
Es gilt hier zunächst personell zu differenzieren zwischen:
- (aktive) Immobilieninvestoren, die aus strukturellen oder anderen Gründen die indirekte Immobilienanlage wählen, aber den Erwerb, den Bestand und den Betrieb des Immobilienengagements bestimmen oder mitbestimmen
- (passive) Immobilieninvestoren wie Publikumsaktionäre, institutionelle Anleger, die keine operative Funktionen beim Investment haben
Beteiligungs-Rechtsträger
Die Rechtsträger
- Immobilienaktiengesellschaft
- Immobilien-SICAV
- Immobilien-SICAF
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
- Immobilienanlagestiftung
- Wohnbaugenossenschaft
Bei Immobilienfonds in der Form des vertraglichen Anlagefonds besteht kein eigener Rechtsträger (Immobilienerwerb im Namen der Fondsleitung).
» Immobilienfonds: Anlagevorschriften
Mitgliedschaft
Auf der Ebene der indirekten Immobilieninvestition stehen folgende Transaktionen bzw. Handlungen im Zentrum:
- Beteiligungserwerb
- Wahrnehmung der Vermögensrechte
- Wahrnehmung der Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte
Weiterführende Informationen
» Indirekte Immobilienanlagen / Immobiliengesellschaften in der Schweiz
» Unternehmenskauf: Share Deal
» Immobilienaktiengesellschaft
» Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
» Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF)