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Auftrag / Auftragsrecht

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VV-Vertrag

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Vermögensverwaltungsvertrag (VV-Vertrag) ist ein zweiseitiger Vertrag, bei dem die charakteristische Leistung die Auftragsausführung (Vermögensverwaltung) darstellt.

Für den VV-Vertrag gilt dispositives Recht, abgesehen von bestimmten zwingenden Ausnahmen, v.a.:

Viele Vermögensverwalter machen die für sie massgeblichen Regelwerke (SBVg, VSV o.ä.) ausdrücklich zum Vertragsbestandteil. Solche Bestandteilbildungen und die dahinter stehenden Regelwerke dienen später der ergänzenden Vertragsauslegung.

Der Vermögensverwaltungsvertrag (VV-Vertrag) wird sodann geprägt durch

Weiterführende Informationen

  • Vertragsmanagement
  • Checkliste zum Vermögensverwaltungsvertrag des Schweizerischen Anlagefondsverbandes (SFA) vom 25.10.2001
  • Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)
  • Standesregeln des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) für die Gestaltung und Ausübung von Vermögensverwaltungsverträgen

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