Der Vermögensverwaltungsvertrag (VV-Vertrag) ist ein zweiseitiger Vertrag, bei dem die charakteristische Leistung die Auftragsausführung (Vermögensverwaltung) darstellt.
Für den VV-Vertrag gilt dispositives Recht, abgesehen von bestimmten zwingenden Ausnahmen, v.a.:
- Jederzeitiges Widerrufsrecht des Auftraggebers (OR 404 Abs. 1; BGE 115 II 464)
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht (OR 400; BGE 132 III 460)
Viele Vermögensverwalter machen die für sie massgeblichen Regelwerke (SBVg, VSV o.ä.) ausdrücklich zum Vertragsbestandteil. Solche Bestandteilbildungen und die dahinter stehenden Regelwerke dienen später der ergänzenden Vertragsauslegung.
Der Vermögensverwaltungsvertrag (VV-Vertrag) wird sodann geprägt durch
Weiterführende Informationen
- Vertragsmanagement
- Checkliste zum Vermögensverwaltungsvertrag des Schweizerischen Anlagefondsverbandes (SFA) vom 25.10.2001
- Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)
- Standesregeln des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) für die Gestaltung und Ausübung von Vermögensverwaltungsverträgen
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