Unter Beachtung des Pflichtteilsrechts kann der Erblasser verfügen, ob und welche seine lebzeitigen Zuwendungen bei der Erbteilung ausgeglichen werden müssen.
Die Anordnungs-Begriffe sind:
- Ausgleichungsanordnung
- Ausgleichungsbefreiung
- Negative Anordnung
Ausgleichungsdispens-Arten
Folgende negativen Ausgleichungsanordnungen sind denkbar:
- Ausgleichungsdispens für die betreffende lebzeitige Zuwendung ganz allgemein
- Ausgleichungsdispens für die Wertdifferenz, die zwischen der Zuwendung und dem Erbgang resultiert (= sog. Mehrwert-Ausgleichungsdispens)
Selbstverständlich können mit dem Ausgleichungsdispens auch Anordnungen verbunden werden wie zu verfahren ist, wenn es aus irgend einem Grunde doch zu einer Ausgleichung kommen sollte (Bewertung, Einwerfung von Geld, Einwerfung in natura bei gemischten Schenkungen bzw. gemischten Erbvorbezügen).
» Muster Ausgleichungsdispens allgemein
» Muster Ausgleichungsdispens Mehrwert
Stillschweigen
Schweigt sich der Erblasser zum Thema der Ausgleichung aus, greifen die gesetzlichen Vermutungen:
» Stillschweigen des Erblassers
Widerruf der (negativen) Ausgleichungsanordnung
Für die Widerruflichkeit eines Ausgleichungsdispenses ist folgendes zu beachten:
- Einseitiger Ausgleichungsdispens kann zB mittels nachträglichen Testaments widerrufen werden (vgl. BGE 118 II 288, Erw. 5).
- Unzulässig ist ein Widerruf, wenn der Ausgleichungsschuldner Vertragspartei ist und der Erblasser ihm gegenüber eine vertragliche Bindung eingegangen hat.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.