Ausgleichungsvoraussetzung bilden:
- Ausgleichungs-Subjekte
- Ausgleichungs-Objekte
- Ausgleichungspflicht Gesetz:
- Ausgleichungsanordnung Erblasser:
Ausnahmen:
- Begünstigungsabsicht des Erblassers (ZGB 629 Abs. 1)
- Begünstigungsvermutung des Erblassers (ZGB 629 Abs. 2)
- Erziehungs- und Ausbildungskosten in üblichem Masse
- Gelegenheitsgeschenke
- Ausgleichungsdispens (negative Anordnung)
Keine Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge!
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 124 III 102, Erw. 4 und 5 = Pra 1998, Nr. 102) besteht keine gesetzliche Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge!
Ehegatte als ausgleichungsberechtigter Erbe?
Da die Ausgleichungsberechtigung des Ehepartners gegenüber ausgleichungspflichtigen Nachkommen umstritten ist, sollte sich der Erblasser überlegen, ob er in der schriftlichen Ausgleichungsordnung den Ehegatten als Ausgleichungsbegünstigen bezeichnet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.