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Ausgleichung

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Begünstigungsvermutung

Rechtsgebiet:
Ausgleichung
Stichworte:
Ausgleichung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als lex specialis zu den allgemeinen Bestimmungen von ZGB 626 ff. enthält ZGB 629 Abs. 2 die Vermutung, dass die Heiratsausstattungen an Nachkommen in üblichem Umfang als (nicht auszugleichende) Begünstigung gelten.

Begünstigungsvermutung bei Heiratsgut

Im Falle der „Verheiratungs-Ausstattung“ besteht folgende Situation

  • Vermutung der Begünstigungsabsicht des Erblassers
  • Bedingung: Zuwendung in üblichem Umfange
  • Beurteilung der „Üblichkeit“: im Einzelfall anhand der konkreten Umstände.

Heiratsaufwendungen

Vielfach lassen sich Jahrzehnte danach weder der Kostenpunkt, noch die Beiträge des Brautpaares und der jeweiligen Eltern ermitteln.

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