Einverständnis des Arbeitgebers für die Benützung eines Motorfahrzeugs bei der Arbeit (unabhängig davon, ob Arbeitgeberfahrzeug oder Arbeitnehmerfahrzeug)
Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- konkludent
Einwilligungsnachweis
- Arbeitnehmer [vgl. ZGB 8]
Verwendung Arbeitgeberfahrzeug (sog. Geschäftsfahrzeug)
Kostentragung für Dienstfahrten durch den Arbeitgeber
- Betriebskosten
- Benzin
- Motorenöl
- Parkplatz
- Verkehrsabgaben
- Mfz-Haftpflichtversicherungsprämien
- Unterhaltskosten
- Serviceleistungen
- Reparaturen
- Auslagenersatz an Arbeitnehmer
- nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit
- Pauschalentschädigung
- Pauschale Kilometerentschädigung
- Monatspauschale
- Deckung mindestens der durchschnittlichen Betriebs- und Unterhaltskosten
- Beachtung des zwingenden Charakters von OR 327b Abs. 1 [vgl. OR 362]
- Arbeitnehmer hat bei Nichtdeckung entsprechenden Einspruch zu erheben; bei Nichteinspruch darf Arbeitgeber annehmen, die Pauschale würde die Kosten decken [vgl. JAR 2000 S. 174]
- Gesamtvergütung
- Zulässigkeit
- Einhaltung der einschlägigen Regeln
- siehe Spesenpauschale
Kostenersatz für Privatverwendung des Geschäftsfahrzeugs durch den Arbeitnehmer
- Arbeitgeber-Einverständnis zur Benutzung des Geschäftsfahrzeugs für generelle Privatnutzung oder bloss für Arbeitsweg, vom Wohnort zum fixen Arbeitsort (sog. Privatfahrten)
- Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- konkludent
- Einwilligungsnachweis
- Arbeitnehmer [vgl. ZGB 8]
- Form
- Bei Kostentragung aller Betriebs- und Unterhaltskosten durch Arbeitnehmer
- Herabsetzungsanspruch des Arbeitgebers bei Geltendmachung der Gesamt-Betriebs- und Unterhaltskosten durch Arbeitnehmer
- Massgebendes Kriterium
- gefahrene Kilometer (nicht beanspruchte Zeit)
- vgl. Botschaft, BBl 1967 II 342
- Massgebendes Kriterium
- Herabsetzungsanspruch des Arbeitgebers bei Geltendmachung der Gesamt-Betriebs- und Unterhaltskosten durch Arbeitnehmer
- Bei Kostentragung aller Betriebs- und Unterhaltskosten durch den Arbeitgeber
- Keine Kostenüberwälzung auf den Arbeitnehmer
- = Fringe Benefits
- Vgl. Fringe Benefits
- Privatanteil zu Lasten des Arbeitnehmers
- Effektivkosten (selten, da schwierige Kostenausscheidung)
- Pauschalentschädigung der Privatverwendung des Geschäftsfahrzeugs durch den Arbeitnehmer, zu Lasten der Lohnabrechnung
- Pauschale Kilometerentschädigung
- Monatspauschale
- Keine Kostenüberwälzung auf den Arbeitnehmer
Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug
Arbeitgeber-Einverständnis zur Benutzung des Arbeitnehmerfahrzeugs für seine geschäftlichen Zwecke (sog. Geschäftsfahrten)
- Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- konkludent
- Einwilligungsnachweis
- Arbeitnehmer [vgl. ZGB 8]
Auslagenersatz für die Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug für geschäftliche Zwecke
- Betriebskosten
- Benzin
- Motorenöl
- Parkplatz
- Verkehrsabgaben
- Mfz-Haftpflichtversicherungsprämien
- Unterhaltskosten
- Serviceleistungen
- Reparaturen
- Angemessene Entschädigung für die Abnützung nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit
- Unfallfolgen
- Sachschaden
- Reparaturkosten, ev. Wiederbeschaffungskosten
- Selbstbehalt und Bonusverlust bei Kaskoversicherung
- Betriebsrisikoübernahme durch Arbeitgeber, wie beim Verunfallen mit einem Geschäftsfahrzeug
- Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog der Haftung wie für die Schädigung durch ein Geschäftsfahrzeug
- Mittlere oder leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- teilweiser oder voller Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Beispiel 100 % Kostentragung durch Arbeitgeber [GSG BS in JAR 1982 S. 141]
- Beispiel 85 % Kostentragung durch Arbeitgeber [TC JU in JAR 1998 S. 162]
- Grobfahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer hat Schaden grundsätzlich alleine zu tragen
- Mittlere oder leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog der Haftung wie für die Schädigung durch ein Geschäftsfahrzeug
- Personenschaden
- Anwendung der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)
- Vgl. OR 324a
- https://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a324a.html
- https://law.ch/lawinfo/arbeitsverhinderung-lohnfortzahlung/ (inkl. Lohnfortzahlungspflicht)
- Sachschaden
Änderung oder Wegbedingung des Auslagenersatzes
- Zulässigkeit, weil OR 327b Abs. 2 dispositives Recht bildet
- Möglichkeit für die Vereinbarung individueller Beteiligungsmodelle
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
- OR 327b | admin.ch
Judikatur
- Verwendung Arbeitgeberfahrzeug (sog. Geschäftsfahrzeug)
- Kostentragung für Dienstfahrten durch den Arbeitgeber
- BGE 129 III 102
- JAR 1998 S. 162
- Erlaubnis zur privaten Verwendung des Geschäftsfahrzeugs
- ARV 2008 S. 41 ff.
- Pauschaler Auslagenersatz für Privatnutzung
- JAR 2000 S. 174
- Kostentragung für Dienstfahrten durch den Arbeitgeber
- Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug
- JAR 1982 S. 142
- JAR 1998 S. 162
Geschäftsfahrzeug