Einverständnis des Arbeitgebers für die Benützung eines Motorfahrzeugs bei der Arbeit (unabhängig davon, ob Arbeitgeberfahrzeug oder Arbeitnehmerfahrzeug)
Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- konkludent
Einwilligungsnachweis
- Arbeitnehmer [vgl. ZGB 8]
Verwendung Arbeitgeberfahrzeug (sog. Geschäftsfahrzeug)
Kostentragung für Dienstfahrten durch den Arbeitgeber
- Betriebskosten
- Benzin
- Motorenöl
- Parkplatz
- Verkehrsabgaben
- Mfz-Haftpflichtversicherungsprämien
- Unterhaltskosten
- Serviceleistungen
- Reparaturen
- Auslagenersatz an Arbeitnehmer
- nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit
- Pauschalentschädigung
- Pauschale Kilometerentschädigung
- Monatspauschale
- Deckung mindestens der durchschnittlichen Betriebs- und Unterhaltskosten
- Beachtung des zwingenden Charakters von OR 327b Abs. 1 [vgl. OR 362]
- Arbeitnehmer hat bei Nichtdeckung entsprechenden Einspruch zu erheben; bei Nichteinspruch darf Arbeitgeber annehmen, die Pauschale würde die Kosten decken [vgl. JAR 2000 S. 174]
- Gesamtvergütung
- Zulässigkeit
- Einhaltung der einschlägigen Regeln
- siehe Spesenpauschale
Kostenersatz für Privatverwendung des Geschäftsfahrzeugs durch den Arbeitnehmer
- Arbeitgeber-Einverständnis zur Benutzung des Geschäftsfahrzeugs für generelle Privatnutzung oder bloss für Arbeitsweg, vom Wohnort zum fixen Arbeitsort (sog. Privatfahrten)
- Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- konkludent
- Einwilligungsnachweis
- Arbeitnehmer [vgl. ZGB 8]
- Form
- Bei Kostentragung aller Betriebs- und Unterhaltskosten durch Arbeitnehmer
- Herabsetzungsanspruch des Arbeitgebers bei Geltendmachung der Gesamt-Betriebs- und Unterhaltskosten durch Arbeitnehmer
- Massgebendes Kriterium
- gefahrene Kilometer (nicht beanspruchte Zeit)
- vgl. Botschaft, BBl 1967 II 342
- Massgebendes Kriterium
- Herabsetzungsanspruch des Arbeitgebers bei Geltendmachung der Gesamt-Betriebs- und Unterhaltskosten durch Arbeitnehmer
- Bei Kostentragung aller Betriebs- und Unterhaltskosten durch den Arbeitgeber
- Keine Kostenüberwälzung auf den Arbeitnehmer
- = Fringe Benefits
- Vgl. Fringe Benefits
- Privatanteil zu Lasten des Arbeitnehmers
- Effektivkosten (selten, da schwierige Kostenausscheidung)
- Pauschalentschädigung der Privatverwendung des Geschäftsfahrzeugs durch den Arbeitnehmer, zu Lasten der Lohnabrechnung
- Pauschale Kilometerentschädigung
- Monatspauschale
- Keine Kostenüberwälzung auf den Arbeitnehmer
Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug
Arbeitgeber-Einverständnis zur Benutzung des Arbeitnehmerfahrzeugs für seine geschäftlichen Zwecke (sog. Geschäftsfahrten)
- Form
- ausdrücklich
- stillschweigend
- konkludent
- Einwilligungsnachweis
- Arbeitnehmer [vgl. ZGB 8]
Auslagenersatz für die Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug für geschäftliche Zwecke
- Betriebskosten
- Benzin
- Motorenöl
- Parkplatz
- Verkehrsabgaben
- Mfz-Haftpflichtversicherungsprämien
- Unterhaltskosten
- Serviceleistungen
- Reparaturen
- Angemessene Entschädigung für die Abnützung nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit
- Unfallfolgen
- Sachschaden
- Reparaturkosten, ev. Wiederbeschaffungskosten
- Selbstbehalt und Bonusverlust bei Kaskoversicherung
- Betriebsrisikoübernahme durch Arbeitgeber, wie beim Verunfallen mit einem Geschäftsfahrzeug
- Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog der Haftung wie für die Schädigung durch ein Geschäftsfahrzeug
- Mittlere oder leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- teilweiser oder voller Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- Beispiel 100 % Kostentragung durch Arbeitgeber [GSG BS in JAR 1982 S. 141]
- Beispiel 85 % Kostentragung durch Arbeitgeber [TC JU in JAR 1998 S. 162]
- Grobfahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer hat Schaden grundsätzlich alleine zu tragen
- Mittlere oder leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog der Haftung wie für die Schädigung durch ein Geschäftsfahrzeug
- Personenschaden
- Anwendung der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)
- Vgl. OR 324a
- https://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a324a.html
- https://law.ch/lawinfo/arbeitsverhinderung-lohnfortzahlung/ (inkl. Lohnfortzahlungspflicht)
- Sachschaden
Änderung oder Wegbedingung des Auslagenersatzes
- Zulässigkeit, weil OR 327b Abs. 2 dispositives Recht bildet
- Möglichkeit für die Vereinbarung individueller Beteiligungsmodelle
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
- OR 327b | admin.ch
Judikatur
- Verwendung Arbeitgeberfahrzeug (sog. Geschäftsfahrzeug)
- Kostentragung für Dienstfahrten durch den Arbeitgeber
- BGE 129 III 102
- JAR 1998 S. 162
- Erlaubnis zur privaten Verwendung des Geschäftsfahrzeugs
- ARV 2008 S. 41 ff.
- Pauschaler Auslagenersatz für Privatnutzung
- JAR 2000 S. 174
- Kostentragung für Dienstfahrten durch den Arbeitgeber
- Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug
- JAR 1982 S. 142
- JAR 1998 S. 162
Geschäftsfahrzeug
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.