Der Arbeitgeber darf seine Gegenforderungen mit Lohnforderungen des Arbeitnehmers nur insoweit verrechnen als letztere pfändbar sind (vgl. OR 120 ff.).
Unter die Verrechnungsbeschränkung fällt nicht nur der Lohn, sondern jegliche einklagbare Geldleistungspflicht des Arbeitgebers, welche Entgelt für Arbeitnehmerleistungen beinhalten und daher gemäss SchKG 93 nur beschränkt pfändbar sind.
Die Wirkung des Verrechnungsverbotes ist in der Lehre umstritten:
- Contra Verrechnungsbeschränkung
- Ein Teil der Lehre meint, dass der Auslagenersatz nicht den Regeln über die Lohnsicherung gemäss OR 323b unterstellt sei
- Pro Verrechnungsbeschränkung
- Ein anderer Teil der Lehre hält dafür, dass der Auslagenersatz den Regeln über die Lohnsicherung von OR 323b unterstellt sein müsse, aus folgenden Gründen:
- Relativ zwingende Ausgestaltung von OR 327a Abs. 1
- Eingriff in das Existenzminimum kann u.U. dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
- Ein anderer Teil der Lehre hält dafür, dass der Auslagenersatz den Regeln über die Lohnsicherung von OR 323b unterstellt sein müsse, aus folgenden Gründen:
Literatur
Allgemein
- BRUNOLD FADRI, Die Arbeitsauslagen im schweizerischen Individualarbeitsrecht, Bern 2014, Rz 92 f., S. 33 f.
Lehrmeinungen, die den Auslagenersatz nicht der Lohnsicherung von OR 323b unterstellen
- PORTMANN WOLGANG, BSK, N 5 zu OR 323b
- REHBINDER MANFRED, BK 1985, N 2 zu OR 327a
- REHBINDER MANFRED / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Berner Kommentar, Bd. VI/2/2/1, Art. 319 – 330b OR, Bern 2010, N 2 zu OR 327a
- STAEHELIN ADRIAN, Zürcher Kommentar, Bd. V/2/c, Art. 319 – 330a OR, Zürich 2006, N 11 zu OR 327a + N 10 zu OR 323b
Lehrmeinungen, die den Auslagenersatz der Lohnsicherung von OR 323b unterstellen
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Der Arbeitsvertrag, Zürich 2012, Rz 5 zu OR 323b
- BRUNOLD FADRI, Die Arbeitsauslagen im schweizerischen Individualarbeitsrecht, Bern 2014, Rz 93, S. 34
Judikatur
- KGer St. Gallen, JAR 2010, S. 578 ff., Erw. 3.4