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Bauprozess

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Vermutung

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebst der Beweislastregeln spielen auch die drei Vermutungsarten im Bauprozess eine Rolle:

gesetzliche Vermutung

Definition

  • Gesetzliche Vermutung   =         Vermutung, die auf einer gesetzlichen Schlussfolgerung basiert

Allgemeines

  • Vermutungsbasis
    • (bekannter) Sachverhalt
  • Vermutungsfolge
    • eine Tatsache
      • Tatsachenvermutung (siehe nachfolgend)
    • ein Recht bzw. ein Rechtsverhältnis
      • Rechtsvermutung (siehe nachfolgend)
  • Vermutungsträger
    • Derjenige, der sich auf die Vermutung beruft und die Beweislast trägt
  • Folge des Beweises der Vermutungsbasis
    • Beweislastumkehr für die Vermutungsfolge
      • Ausnahme vom Grundsatz, wonach die materiell-rechtliche Partei ihren Anspruch zu beweisen hat (vgl. ZGB 8)
    • Der Anspruchsgegner hat zwei Abwehrmöglichkeiten
      • Erbringung des Beweises des Gegenteils der Vermutungsfolge
      • Erbringung des Gegenbeweises zur Verhinderung des Beweises der Vermutungsbasis

Tatsachenvermutung

  • OR 16 (Schriftformvorbehalt)
    • Rückschluss der Nichteinhaltung der vorbehaltenen Form auf fehlenden Bindungswillen
  • Vertragsform

Rechtsvermutung

  • ZGB 930 (Eigentumsvermutung bei Besitz)
    • Aus dem Besitz einer Sache wird auf Eigentum geschlossen

natürliche Vermutung

Definition

  • Natürliche Vermutung (auch Erfahrungsvermutung)   =         Rückschlüsse aufgrund der Lebenserfahrung, von bewiesenen auf unbewiesen Tatsachen

Allgemeines

  • Die natürliche Vermutung ist Bestandteil der Beweiswürdigung
  • Keine Umkehr der Beweislast, im Gegensatz zu den gesetzlichen Vermutungen
  • Gegner hat keinen Beweis der Vermutungsfolge zu erbringen
    • Er kann im Rahmen des Gegenbeweises die Richtigkeit der Schlussfolgerung in Zweifel ziehen, sodass die Beweislast wieder vollumfänglich beim Vermutungsträger liegt

Anwendungsbeispiel

  • Rückschluss von vorbehaltslos unterzeichneten Regierapporten auf Notwendigkeit und Richtigkeit der dokumentierten Arbeiten

unwiderlegbare Vermutung (Fiktion)

Definition

  • Unwiderlegbare Vermutung (auch: Fiktion)   =         Vermutung, deren Vermutungsfolge nicht dem Beweis des Gegenteils zugänglich ist

Allgemeines

  • Vorliegen einer unwiderlegbaren Vermutung bzw. Fiktion ist Auslegungssache
  • Beweislast für die Fiktionsbasis hat der Fiktionsträger
    • Keine Beweislastumkehr, im Gegensatz zur widerlegbaren gesetzlichen Vermutung
  • Gegenbeweis gegen die Fiktionsbasis möglich
  • Ausschluss des Beweis des Gegenteils

Anwendungsbeispiel

  • Rückschluss aus der Werkgenehmigung bei nicht rechtzeitgier Mängelrüge (vgl. OR 370 Abs. 2)

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