Nebst der Beweislastregeln spielen auch die drei Vermutungsarten im Bauprozess eine Rolle:
gesetzliche Vermutung
Definition
- Gesetzliche Vermutung = Vermutung, die auf einer gesetzlichen Schlussfolgerung basiert
Allgemeines
- Vermutungsbasis
- (bekannter) Sachverhalt
- Vermutungsfolge
- eine Tatsache
- Tatsachenvermutung (siehe nachfolgend)
- ein Recht bzw. ein Rechtsverhältnis
- Rechtsvermutung (siehe nachfolgend)
- eine Tatsache
- Vermutungsträger
- Derjenige, der sich auf die Vermutung beruft und die Beweislast trägt
- Folge des Beweises der Vermutungsbasis
- Beweislastumkehr für die Vermutungsfolge
- Ausnahme vom Grundsatz, wonach die materiell-rechtliche Partei ihren Anspruch zu beweisen hat (vgl. ZGB 8)
- Der Anspruchsgegner hat zwei Abwehrmöglichkeiten
- Erbringung des Beweises des Gegenteils der Vermutungsfolge
- Erbringung des Gegenbeweises zur Verhinderung des Beweises der Vermutungsbasis
- Beweislastumkehr für die Vermutungsfolge
Tatsachenvermutung
- OR 16 (Schriftformvorbehalt)
- Rückschluss der Nichteinhaltung der vorbehaltenen Form auf fehlenden Bindungswillen
- Vertragsform
Rechtsvermutung
- ZGB 930 (Eigentumsvermutung bei Besitz)
- Aus dem Besitz einer Sache wird auf Eigentum geschlossen
natürliche Vermutung
Definition
- Natürliche Vermutung (auch Erfahrungsvermutung) = Rückschlüsse aufgrund der Lebenserfahrung, von bewiesenen auf unbewiesen Tatsachen
Allgemeines
- Die natürliche Vermutung ist Bestandteil der Beweiswürdigung
- Keine Umkehr der Beweislast, im Gegensatz zu den gesetzlichen Vermutungen
- Gegner hat keinen Beweis der Vermutungsfolge zu erbringen
- Er kann im Rahmen des Gegenbeweises die Richtigkeit der Schlussfolgerung in Zweifel ziehen, sodass die Beweislast wieder vollumfänglich beim Vermutungsträger liegt
Anwendungsbeispiel
- Rückschluss von vorbehaltslos unterzeichneten Regierapporten auf Notwendigkeit und Richtigkeit der dokumentierten Arbeiten
unwiderlegbare Vermutung (Fiktion)
Definition
- Unwiderlegbare Vermutung (auch: Fiktion) = Vermutung, deren Vermutungsfolge nicht dem Beweis des Gegenteils zugänglich ist
Allgemeines
- Vorliegen einer unwiderlegbaren Vermutung bzw. Fiktion ist Auslegungssache
- Beweislast für die Fiktionsbasis hat der Fiktionsträger
- Keine Beweislastumkehr, im Gegensatz zur widerlegbaren gesetzlichen Vermutung
- Gegenbeweis gegen die Fiktionsbasis möglich
- Ausschluss des Beweis des Gegenteils
Anwendungsbeispiel
- Rückschluss aus der Werkgenehmigung bei nicht rechtzeitgier Mängelrüge (vgl. OR 370 Abs. 2)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.