Die Verbreitung bzw. Bedeutung von Bauzivilprozessen ist von der Konjunkturlage abhängig. Läuft es in der Bauwirtschaft bzw. bei Immobilieninvestments rund, einigen sich die Parteien eher bzw. verzichten auf eine Verfolgung ihrer Ansprüche als bei einer Nachfrageflaute. Je nach Situation kann eine Nachfrageflaute auch dazu führen, dass der Gläubiger sofort Liquidität benötigt und schneller in einen aussergerichtlichen Vergleich einwilligt als sonst.
Massgebenden Einfluss auf die Einleitung eines Bauprozesses haben ferner:
- Kosten- / Nutzenverhältnis
- Höhe des Streitwerts im Verhältnis zum Prozessaufwand
- Kautionspflicht
- Gerichtskostenvorschuss
- Pflicht des Klägers, die Gerichtskaution zu leisten (ZPO 98)
- Kostenvorschuss – Sicherheitsleistung
- Sicherstellung der Parteientschädigung
- Pflicht des Klägers, unter bestimmten Voraussetzungen auch die allf. Prozessentschädigung der Gegenpartei sicherstellen zu müssen (ZPO 99)
- Kostenvorschuss – Sicherheitsleistung
- Gerichtskostenvorschuss
Von zunehmender Bedeutung sind:
- (Fach-)Schiedsgerichte
- Sachverständigengutachten
Vgl. hiezu
- Gremien-„Auswahl“
- Fachgericht oder Sachverständiger?
Weiterführende Informationen
- Konfliktmanagement
- Schlichtungen
- Sachverständigengutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
- Schiedsgerichtsbarkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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