Anleger, die nur einen kleineren Betrag in Immobilien investieren können oder wollen, sind auf eine „Stückelung von Immobilien“ angewiesen.
Je nach „Stückelungsart“ wird unterschieden in:
- Gemeinschaftliches Immobilieneigentum
- Miteigentum
- Stockwerkeigentum
- Beteiligung an Immobilien-Sondervermögen
- Immobilienfonds
- Immobilienanlagestiftung
- Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft
- Immobilienaktiengesellschaft
- Immobilien-SICAV
- Immobilien-SICAF
- Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
- Kombination von direkter und indirekter Immobilienanlage
1. Gemeinschaftliches Immobilieneigentum
- Miteigentum
- Mehrere Personen sind zusammen Eigentümer einer Immobilie
- Vorabklärung übereinstimmender Eignung
- Anlagestrategie
- Immobilienart
- Immobiliengrösse
- Immobilienqualität
- Immobiliennutzung
- Immobilienfinanzierung
- Verwaltung (Benützungs- und Verwaltungsordnung)
- Abstimmungsregeln
- Mittelverwendung
- Mittelverteilung
- Austrittsmöglichkeiten
- Kosten (je nach Personen-Konstellation)
- Hohe Organisations-, Einigungs- und Entscheidungskosten
- Aufwändige Aufrechterhaltung der Organisation
- Suchkosten bei vorzeitigem Miteigentümer-Austritt
- Opportunitätskosten
- Stockwerkeigentum
- Mehrere Personen sind zusammen Eigentümer einer Immobilie, wobei jeder Stockwerkeigentümer ein Sonderrecht besitzt: Das Recht zur Gestaltung und Benützung einzelner, in sich abgeschlossener Räume.
- StWE vs. EFH
- StWE-Vorteile durch Standardisierung von Bau und Bewirtschaftung
- StWE vs. MFH
- StWE-Nachteile durch individuelle Ausgestaltung, Finanzierung und Administration (kein Skaleneffekt)
- Organisations- und Abstimmungsaufwand bzw. Quoren bei den vom Sonderrecht ausgenommenen Gegenständen
- Gebäudekonstruktion
- Gebäudeaussenhaut
- Hofraum und Garten
- Gemeinschaftseinrichtungen
2. Beteiligung an Immobilien-Sondervermögen
- = Vermögen unter fremder Verwaltung
- Entfallen des Einigungsaufwands
- Beteiligungsmöglichkeiten
- Immobilienfonds
- Immobilienanlagestiftung
- Immobilienfonds
- = Vermögen, welches von den Kapitalanlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Immobilienwerten geäufnet wird
- Immobilienanlagestiftung
- = Vermögen, welches von Schweizer Pensionskassen in diesen steuerbegünstigten Institutionen angelegt wird
Weiterführende Informationen
» Vertragliche Anlagefonds: Immobilienfonds
» Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV): Immobilienfonds
3. Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft
- = Beteiligung über Aktien (sog. Immobilienaktien) oder Bonds
- Vermögen zur Professionalisierung von Anlage und Bewirtschaftung, als Transformation von Losgrösse und Beteiligungs-Rücknahmepflicht (im Gegensatz zu den Immobilien-Anlagefonds)
Weiterführende Informationen
» Immobilienaktiengesellschaft
4. Kombination von direkter und indirekter Immobilienanlage
- Die Anlagediversifikation kann ein Mix von direkter und indirekter Immobilienanlage umfassen
- Zu denken ist an:
- Direkte Immobilienanlage
- Erwerb von Immobilienfondsanteilen
- Erwerb von Aktien einer (zB börsenkotierten) Immobilienaktiengesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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