Im Wirtschaftsleben findet die einfache Gesellschaft in den verschiedensten Verwendungszwecken ihren Einsatz:
- Einkaufsgemeinschaft
- Werbungsgemeinschaft
- Verkaufsgemeinschaft
- Organisationsform für die freien Berufe (Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Geometer usw.)
- Infrastrukturgemeinschaft (gemeinschaftliche Raummiete + gms. Kanzleibetrieb; Freiberufler treten extern als Einzelfirmisten auf)
- Innengesellschaft (Freiberufler treten extern als Einzelfirmisten auf; Gewinn- und Verlust-Teilung intern)
- Voll integrierte Kanzleigemeinschaft (Freiberufler treten extern gemeinsam auf (Aussengesellschaft), mit interner Gewinn- und Verlustteilung gemäss Gesellschaftsvertrag oder dispositiv nach Köpfen; je nach Organisationsgrad und Umsatz kann eine Kollektivgesellschaft vorliegen)
- Kartelle bzw. Kooperationsgemeinschaften
- Joint-Ventures
- Aktionärbindungsverträge
- Vertraglicher Anlagefonds
- Fondsleitung und Depotbank bilden eine Einfache Gesellschaft, welche jedoch weder Partei des Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) ist noch dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) unterstellt ist; sofern und soweit die beiden Gesellschafter ihre Rechte und Pflichten nicht vertraglich definiert haben, leiten sich diese aus der Funktion bzw. aus den Rechten und Pflichten gemäss KAG ab
- Doppelgesellschaft
- Zwei einfache Gesellschaften bilden eine wirtschaftliche Einheit und werden auch vom selben Organ geführt
- Sportclub-Organisationen (eG für Geldbeschaffung und eG für Veranstaltungen; heute vielfach in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften)
- Gelegenheitsgesellschaften
- Gemeinsame Forschung und Entwicklung (F&E)
- Gemeinsamer Aktienverkauf
- Anleihenssyndikat bzw. Emissionskonsortium
- Gemeinsamer Architekturwettbewerb
- Bietergemeinschaft
- Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
- Baukonsortium
- Sammelklage von Geschädigten bzw. Opfern
- Abtretungsgläubigergemeinschaft im Sinne von SchKG 260
Weiterführende Informationen
» Joint-Venture-Grundvereinbarung
» Aktionärbindungsvertrag: Rechtsnatur
» Arbeitsgemeinschaft: Rechtsform
Judikatur
- F&E
- ZBJV 1986 S. 200 ff.
- Gemeinsamer Aktienverkauf
- Baukonsortium
- SJZ 1975 Nr. 44 S. 94 ff
- SemJud 1982 S. 251 ff.
- BGE 124 III 355 ff.
Literatur
- OERTLE M., Das Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Schweizerischen Recht, Diss. 1990
- MUELLER H., Die Arbeitsgemeinschaft, Diss. Zürich 1981