Im Wirtschaftsleben findet die einfache Gesellschaft in den verschiedensten Verwendungszwecken ihren Einsatz:
- Einkaufsgemeinschaft
- Werbungsgemeinschaft
- Verkaufsgemeinschaft
- Organisationsform für die freien Berufe (Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Geometer usw.)
- Infrastrukturgemeinschaft (gemeinschaftliche Raummiete + gms. Kanzleibetrieb; Freiberufler treten extern als Einzelfirmisten auf)
- Innengesellschaft (Freiberufler treten extern als Einzelfirmisten auf; Gewinn- und Verlust-Teilung intern)
- Voll integrierte Kanzleigemeinschaft (Freiberufler treten extern gemeinsam auf (Aussengesellschaft), mit interner Gewinn- und Verlustteilung gemäss Gesellschaftsvertrag oder dispositiv nach Köpfen; je nach Organisationsgrad und Umsatz kann eine Kollektivgesellschaft vorliegen)
- Kartelle bzw. Kooperationsgemeinschaften
- Joint-Ventures
- Aktionärbindungsverträge
- Vertraglicher Anlagefonds
- Fondsleitung und Depotbank bilden eine Einfache Gesellschaft, welche jedoch weder Partei des Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) ist noch dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) unterstellt ist; sofern und soweit die beiden Gesellschafter ihre Rechte und Pflichten nicht vertraglich definiert haben, leiten sich diese aus der Funktion bzw. aus den Rechten und Pflichten gemäss KAG ab
- Doppelgesellschaft
- Zwei einfache Gesellschaften bilden eine wirtschaftliche Einheit und werden auch vom selben Organ geführt
- Sportclub-Organisationen (eG für Geldbeschaffung und eG für Veranstaltungen; heute vielfach in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften)
- Gelegenheitsgesellschaften
- Gemeinsame Forschung und Entwicklung (F&E)
- Gemeinsamer Aktienverkauf
- Anleihenssyndikat bzw. Emissionskonsortium
- Gemeinsamer Architekturwettbewerb
- Bietergemeinschaft
- Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
- Baukonsortium
- Sammelklage von Geschädigten bzw. Opfern
- Abtretungsgläubigergemeinschaft im Sinne von SchKG 260
Weiterführende Informationen
» Joint-Venture-Grundvereinbarung
» Aktionärbindungsvertrag: Rechtsnatur
» Arbeitsgemeinschaft: Rechtsform
Judikatur
- F&E
- ZBJV 1986 S. 200 ff.
- Gemeinsamer Aktienverkauf
- Baukonsortium
- SJZ 1975 Nr. 44 S. 94 ff
- SemJud 1982 S. 251 ff.
- BGE 124 III 355 ff.
Literatur
- OERTLE M., Das Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Schweizerischen Recht, Diss. 1990
- MUELLER H., Die Arbeitsgemeinschaft, Diss. Zürich 1981
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.