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Einfache Gesellschaft

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Einfache Gesellschaft des Wirtschaftslebens

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Wirtschaftsleben findet die einfache Gesellschaft in den verschiedensten Verwendungszwecken ihren Einsatz:

  • Einkaufsgemeinschaft
  • Werbungsgemeinschaft
  • Verkaufsgemeinschaft
  • Organisationsform für die freien Berufe (Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Geometer usw.)
    • Infrastrukturgemeinschaft (gemeinschaftliche Raummiete + gms. Kanzleibetrieb; Freiberufler treten extern als Einzelfirmisten auf)
    • Innengesellschaft (Freiberufler treten extern als Einzelfirmisten auf; Gewinn- und Verlust-Teilung intern)
    • Voll integrierte Kanzleigemeinschaft (Freiberufler treten extern gemeinsam auf (Aussengesellschaft), mit interner Gewinn- und Verlustteilung gemäss Gesellschaftsvertrag oder dispositiv nach Köpfen; je nach Organisationsgrad und Umsatz kann eine Kollektivgesellschaft vorliegen)
  • Kartelle bzw. Kooperationsgemeinschaften
  • Joint-Ventures
  • Aktionärbindungsverträge
  • Vertraglicher Anlagefonds
    • Fondsleitung und Depotbank bilden eine Einfache Gesellschaft, welche jedoch weder Partei des Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) ist noch dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) unterstellt ist; sofern und soweit die beiden Gesellschafter ihre Rechte und Pflichten nicht vertraglich definiert haben, leiten sich diese aus der Funktion bzw. aus den Rechten und Pflichten gemäss KAG ab
  • Doppelgesellschaft
    • Zwei einfache Gesellschaften bilden eine wirtschaftliche Einheit und werden auch vom selben Organ geführt
    • Sportclub-Organisationen (eG für Geldbeschaffung und eG für Veranstaltungen; heute vielfach in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften)
  • Gelegenheitsgesellschaften
    • Gemeinsame Forschung und Entwicklung (F&E)
    • Gemeinsamer Aktienverkauf
    • Anleihenssyndikat bzw. Emissionskonsortium
    • Gemeinsamer Architekturwettbewerb
    • Bietergemeinschaft
    • Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
    • Baukonsortium
    • Sammelklage von Geschädigten bzw. Opfern
    • Abtretungsgläubigergemeinschaft im Sinne von SchKG 260

Judikatur

Literatur

  • OERTLE M., Das Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Schweizerischen Recht, Diss. 1990
  • MUELLER H., Die Arbeitsgemeinschaft, Diss. Zürich 1981

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