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Entlassung / Kündigung

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Zustandekommen

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Aufhebungsvertrag kommt

  • formfrei (OR 115) und durch
  • ausdrückliche oder – was aber nur zurückhaltend anzunehmen ist – durch konkludente Willenserklärungen zustande.

Tipps:

Die Aufhebungsvereinbarung ermöglicht es den Parteien das Arbeitsverhältnis konfliktfrei, rasch und mit gegenseitigem Respekt und im gegenseitigen Einverständnis aufzulösen!

Klären Sie bei Aufnahme der Verhandlungen ab, dass Angebote unpräjudiziell bzw. ohne Rechtspflicht erfolgen und in einem ev. späteren Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürfen.

  • Form:
    • Aufhebungsverträge sollten schriftlich geschlossen werden (Schriftform nicht nur als Beweis-, sondern als Gültigkeitsform, damit aus späteren Gesprächen keine mündlichen oder konkludenten Änderungen oder Ergänzungen geltend gemacht werden können).
  • Beendigungszeitpunkt:
    • Bei der Terminbestimmung sind die Parteien nicht an Kündigungsfristen gebunden
    • Kompensationsabrede für Ueberstunden und Ueberzeit
    • Koordination von Freistellung, Stellensuche und Ferienbezug
    • Angabe des genauen Datums
    • Eine allf. Arbeitsunfähigkeit verändert den Beendigungszeitpunkt nicht
  • Geldforderungen:
    • Bestimmung offener Lohnforderungen
    • ev. Boni (Anspruch für das laufende Jahr oder nicht?)
    • allf. Ansprüche aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
    • vertraglich begründete Abfindungssumme
    • arbeitgeberseitige einmalige, freiwillige und ohne jede Rechtspflicht zu bezahlende Sonderzahlung
  • fortdauernde Pflichten des Arbeitnehmers:
    • Treuepflicht: besteht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter
    • Verschwiegenheitspflicht: ist über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zu beachten (vgl. OR 321a)
    • Konkurrenzverbot: wird es aufgehoben oder besteht es fort?
  • Saldoklausel:
    • Wirkung nach erfolgtem Vollzug des Vereinbarten
    • per Saldo aller Ansprüche
    • bloss aus dem Arbeitsverhältnis
    • ev. Vorbehalte
  • Rückgabepflichten bezügl. Arbeitgeber-Eigentum:
    • Büroschlüssel/SecurID/Personalausweis/-chipkarte
    • Kreditkarte
    • Handy
    • Geschäftsfahrzeug
  • Aufklärung des Mitarbeiters über die Konsequenzen der Vertragsauflösung in versicherungstechnischer Hinsicht
  • Arbeitszeugnis oder Arbeitsbestätigung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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