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Entlassung / Kündigung

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Empfang der Erklärung

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Erklärung. Der Kündigende hat den Beweis des Erklärungsempfangs zu erbringen. Dabei kommen als Beweismittel in Betracht:

  • Zeugen für Erklärung oder für Übergabe des Kündigungsschreibens
  • Aufgabebestätigung und Nachforschung über die Empfangsbestätigung des Empfängers durch DIE POST bei Versand mittels Einschreiben.

Das Kündigungsschreiben gilt als empfangen, wenn es im Machtbereich des Adressaten eingetroffen ist.

Tipps:

Allgemeine Grundsätze:

  1. Versand per Einschreiben
  2. Für den Versandzeitpunkt ist die Expeditionsdauer bei der Post und die 7-tägige Abholfrist für Einschreibesendungen zu berücksichtigen (bei Nichtabholung gilt als Zustellungsfiktion erst der letzte Tag der Abholfrist)!

Briefkastenzustellung beim Empfänger:
» allgemeine Grundsätze

Postfachzustellung beim Empfänger:
» Mit der Einlage der Abholungseinladung ins Postfach gilt die Sendung als zugestellt (Zustellungsfiktion bei Postfachhaltern).

RÜCKSCHEIN-Zustellung

Wer Zustellnachforschungen vermeiden will, lässt die Sendung per RÜCKSCHEIN zusenden.

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