- Ist einer der nachgenannten Missbrauchstatbestände von OR 336 (sachlicher Kündigungsschutz) erfüllt?
- Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft?
- Kündigung wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte?
- Kündigung zur Vereitelung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis?
- Rachekündigung?
- Kündigung wegen Militärdienstes oder einer anderen nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht?
- Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit?
- Kündigung wegen der Amtsführung als gewählter Arbeitnehmer?
- Kündigung aus zwei oder mehreren Gründen, von denen nur einer missbräuchlich ist?
- Falls Ziffer 1 bejaht werden kann:
- Protest gegen die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (OR 336b Abs. 1)
- Aufforderung zu Einigungsverhandlungen.
- Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
- Keine Einigung:
- Klage auf Ausrichtung einer Entschädigung im Sinne von OR 336a innert 180 Tagen seit Ende des Arbeitsverhältnisses (OR 336b Abs. 2)
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unter anderen Titeln (OR 336a Abs. 2 Satz 2) wie
- Persönlichkeitsschutz (ZGB 28 ff.)
- Genugtuung (OR 49)
- uam
- ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
- Urteil
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:RachekündigungEinleitung zur RachekündigungAutoren:Job SharingEinleitung zum Job SharingAutoren:AushilfsarbeitEinleitung zur AushilfsarbeitAutoren:Fristlose KündigungEinleitung zur fristlosen KündigungAutoren:ArbeitsgemeinschaftEinleitung zur Arbeitsgemeinschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht